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Betriebliche Altersvorsorge

VersicherungErwachsene
Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Beiträge werden vom Brutto abgezogen (Steuer-/Sozialabgabenvorteil). Oft bezuschusst der Arbeitgeber 15% oder mehr.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine über den Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Seit 2002 hat JEDER Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Wie funktioniert Entgeltumwandlung?

• Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts
• Dieser Teil fließt in eine Altersvorsorge (Pensionsfonds, Direktversicherung etc.)
Steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 302€/Monat (2025)
• Der Arbeitgeber MUSS mindestens 15% Zuschuss zahlen (wenn er SV-Beiträge spart)

Rechenbeispiel (200€/Monat Entgeltumwandlung):

• Dein Netto sinkt nur um ca. 100€ (nicht 200€!), weil Steuern und SV wegfallen
• Plus 15% Arbeitgeber-Zuschuss: +30€/Monat geschenkt
• Gesamteinzahlung: 230€/Monat für nur 100€ eigenen Netto-Aufwand

Nachteile (ehrlich):

Doppelverbeitragung: Die spätere Rente wird mit KV/PV-Beiträgen belastet (~18%!)
Weniger gesetzliche Rente: Durch niedrigeres Brutto sammelst du weniger Entgeltpunkte
Geringe Flexibilität: Geld erst ab 62 verfügbar, kein vorzeitiger Zugriff

Trotzdem empfehlenswert wenn: Der Arbeitgeber mehr als 15% zuschießt (manche zahlen 50%+) oder ein gutes Produkt (ETF-basiert, niedrige Kosten) angeboten wird.

Wusstest du? Nur 52% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben eine bAV – obwohl der Arbeitgeber seit 2019 mindestens 15% Zuschuss zahlen muss.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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