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Betriebsprüfung

Steuernab 13 J.
Wenn das Finanzamt deine Bücher prüft – betrifft vor allem Selbstständige und Unternehmen. Kann bis zu 10 Jahre zurückreichen. Du hast Rechte: Ankündigung 4 Wochen vorher, Zeugnisverweigerung, Einspruchsrecht.

Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist die Prüfung deiner steuerlichen Verhältnisse durch das Finanzamt – vor Ort in deinem Unternehmen oder beim Steuerberater.

Wer wird geprüft?

• Großbetriebe: Nahezu ständig (lückenlose Prüfung)
• Mittelbetriebe: Im Schnitt alle 15–20 Jahre
• Kleinbetriebe: Im Schnitt alle 30+ Jahre
• Einzelunternehmer: Eher selten – aber bei Auffälligkeiten jederzeit möglich

Typische Auslöser:

• Hohe Abweichungen von Branchendurchschnitten
• Steuernachzahlungen/Erstattungen die stark schwanken
• Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter
• Anonyme Anzeigen (kein Witz!)
• Zufallsauswahl (Stichprobe)

Ablauf:

• Ankündigung: Mindestens 4 Wochen vorher
• Dauer: 1 Tag (klein) bis mehrere Wochen (groß)
• Prüfungszeitraum: In der Regel die letzten 3–4 Jahre (bei Verdacht bis 10 Jahre!)
• Prüfer: Sieht ALLES – Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge, digitale Buchführung

Deine Rechte:

• Verschiebung aus wichtigem Grund beantragen
• Steuerberater darf anwesend sein
• Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige
• Einspruch gegen den Prüfungsbericht (1 Monat Frist)

Ergebnis:

• Meistens: Steuernachzahlung + 0,5% Zinsen pro Monat (6%/Jahr!)
• Nur bei Vorsatz: Steuerstrafverfahren

Wusstest du? Bei Kleinbetrieben liegt die durchschnittliche Nachzahlung nach einer Betriebsprüfung bei 5.000–15.000€. Die Zinsen auf Nachzahlungen betragen 0,5% pro Monat (6% pro Jahr!) – der Staat ist damit ein ziemlich teurer Kreditgeber.
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