Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben – und eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
• Alle Gewerbebetriebe: Einzelunternehmer, OHG, KG, GmbH, AG
• NICHT: Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, Künstler – §18 EStG)
• NICHT: Land- und Forstwirtschaft
Berechnung:
• Schritt 1: Gewinn ermitteln (Gewerbeertrag)
• Schritt 2: Freibetrag abziehen: 24.500€ (nur für Personenunternehmen, NICHT für GmbH!)
• Schritt 3: Steuermesszahl anwenden: 3,5%
• Schritt 4: Hebesatz der Gemeinde anwenden (typisch 200–900%)
Rechenbeispiel (Einzelunternehmer, 80.000€ Gewinn, München Hebesatz 490%):
• Gewerbeertrag: 80.000 − 24.500 Freibetrag = 55.500€
• Steuermessbetrag: 55.500 × 3,5% = 1.943€
• Gewerbesteuer: 1.943 × 490% = 9.519€
Die Anrechnung (§35 EStG):
• Für Personenunternehmen wird die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet
• Faktor: Das 4-fache des Steuermessbetrags
• Bei niedrigen Hebesätzen (unter ~400%) wird die GewSt fast vollständig kompensiert!
Hebesätze (Beispiele):
• München: 490% | Berlin: 410% | Frankfurt: 460% | Monheim am Rhein: 250% (niedrigster in NRW)
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