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Betriebsrat

Arbeitab 9 J.
Ab 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Betriebsratsmitglieder sind praktisch unkündbar. Alle Kosten (Wahl, Schulung, Freistellung) trägt der Arbeitgeber. Wer die Gründung behindert, macht sich strafbar.

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber (Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG).

Gründung:

• Ab 5 ständigen Arbeitnehmern (§1 BetrVG)
• Davon mind. 3 über 18 Jahre und 6+ Monate im Betrieb
Vereinfachtes Verfahren: Seit 2021 bis 100 Beschäftigte (vorher 50)
• Unter 20 MA: Keine Unterschriftensammlung mehr nötig – 3 Leute laden zur Versammlung

Rechte des Betriebsrats:

Mitbestimmung: Arbeitszeit, Pausen, Überstunden, Teilzeit, Home-Office-Regeln
Informationsrecht: Bei Kündigungen, Einstellungen, Umstrukturierungen
Mitwirkung: Weiterbildung, Sozialeinrichtungen, Betriebsordnung

Kündigungsschutz (der stärkste im deutschen Recht!):

• Ordentliche Kündigung während der Amtszeit UND 1 Jahr danach unzulässig (§15 KSchG)
• Wahlvorstand: Geschützt + 6 Monate nachwirkend
• Außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des BR oder Arbeitsgericht

Kosten:

Komplett der Arbeitgeber (§20 Abs. 3 BetrVG): Wahl, Schulungen, Freistellung, Sachmittel
Behinderung der Gründung: Strafbar nach §119 BetrVG (bis 1 Jahr Haft!)

Wusstest du? Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 braucht man in Betrieben unter 20 Beschäftigten KEINE Unterschriften mehr für die Gründung – 3 Leute laden zur Versammlung ein und es kann losgehen. Die Kosten trägt komplett der Arbeitgeber.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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