Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber (Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG).
Gründung:
• Ab 5 ständigen Arbeitnehmern (§1 BetrVG)
• Davon mind. 3 über 18 Jahre und 6+ Monate im Betrieb
• Vereinfachtes Verfahren: Seit 2021 bis 100 Beschäftigte (vorher 50)
• Unter 20 MA: Keine Unterschriftensammlung mehr nötig – 3 Leute laden zur Versammlung
Rechte des Betriebsrats:
• Mitbestimmung: Arbeitszeit, Pausen, Überstunden, Teilzeit, Home-Office-Regeln
• Informationsrecht: Bei Kündigungen, Einstellungen, Umstrukturierungen
• Mitwirkung: Weiterbildung, Sozialeinrichtungen, Betriebsordnung
Kündigungsschutz (der stärkste im deutschen Recht!):
• Ordentliche Kündigung während der Amtszeit UND 1 Jahr danach unzulässig (§15 KSchG)
• Wahlvorstand: Geschützt + 6 Monate nachwirkend
• Außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des BR oder Arbeitsgericht
Kosten:
• Komplett der Arbeitgeber (§20 Abs. 3 BetrVG): Wahl, Schulungen, Freistellung, Sachmittel
• Behinderung der Gründung: Strafbar nach §119 BetrVG (bis 1 Jahr Haft!)
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