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Altersteilzeit

Arbeitab 13 J.
Gleitender Übergang in den Ruhestand: Ab 55 Jahren, halbes Gehalt bei ~80% Netto (durch AG-Aufstockung). Blockmodell beliebt: Erst voll arbeiten, dann komplett freigestellt. Kein gesetzlicher Anspruch – nur freiwillige Vereinbarung.

Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz, AltTZG).

Voraussetzungen:

Alter: Mindestens 55 Jahre
Beschäftigung: Mind. 1.080 Tage SV-pflichtig in den letzten 5 Jahren
KEIN Rechtsanspruch – freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Die 2 Modelle:

1. Blockmodell (in der Praxis fast ausschließlich):

1. Hälfte (Arbeitsphase): Vollzeit arbeiten, halbes Gehalt
2. Hälfte (Freistellungsphase): Nicht arbeiten, weiter halbes Gehalt
• Beispiel: 6 Jahre ATZ = 3 Jahre voll arbeiten, dann 3 Jahre frei

2. Gleichverteilungsmodell:

• Durchgehend halbe Arbeitszeit (z.B. halbe Tage oder weniger Tage/Woche)

Gehalt und Aufstockung:

• Arbeitgeber stockt auf ca. 80% des bisherigen Netto auf
• Aufstockung ist SV-frei und nur im Progressionsvorbehalt steuerpflichtig
Rentenbeiträge: Auf ca. 90% des früheren Gehalts (AG zahlt mind. 80% der bisherigen RV-Beiträge)

Auswirkung auf die Rente:

• Ca. 10% weniger Rentensteigerung als bei voller Weiterbeschäftigung
• Abwägung: Weniger Rente vs. frühere Freiheit

Max. Förderdauer: 6 Jahre. Insolvenzschutz: AG muss Wertguthaben absichern.

Wusstest du? Seit 2010 gibt es KEINE staatliche Förderung der Altersteilzeit mehr durch die Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten der Aufstockung allein – weshalb das Modell nur noch in größeren Unternehmen und im öffentlichen Dienst verbreitet ist.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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