Altersteilzeit
Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz, AltTZG).
Voraussetzungen:
• Alter: Mindestens 55 Jahre
• Beschäftigung: Mind. 1.080 Tage SV-pflichtig in den letzten 5 Jahren
• KEIN Rechtsanspruch – freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Die 2 Modelle:
1. Blockmodell (in der Praxis fast ausschließlich):
• 1. Hälfte (Arbeitsphase): Vollzeit arbeiten, halbes Gehalt
• 2. Hälfte (Freistellungsphase): Nicht arbeiten, weiter halbes Gehalt
• Beispiel: 6 Jahre ATZ = 3 Jahre voll arbeiten, dann 3 Jahre frei
2. Gleichverteilungsmodell:
• Durchgehend halbe Arbeitszeit (z.B. halbe Tage oder weniger Tage/Woche)
Gehalt und Aufstockung:
• Arbeitgeber stockt auf ca. 80% des bisherigen Netto auf
• Aufstockung ist SV-frei und nur im Progressionsvorbehalt steuerpflichtig
• Rentenbeiträge: Auf ca. 90% des früheren Gehalts (AG zahlt mind. 80% der bisherigen RV-Beiträge)
Auswirkung auf die Rente:
• Ca. 10% weniger Rentensteigerung als bei voller Weiterbeschäftigung
• Abwägung: Weniger Rente vs. frühere Freiheit
Max. Förderdauer: 6 Jahre. Insolvenzschutz: AG muss Wertguthaben absichern.
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