Rentenalter
Das Rentenalter (Regelaltersgrenze) bestimmt, ab wann du Anspruch auf die volle gesetzliche Rente ohne Abschläge hast.
Schrittweise Anhebung auf 67:
• Jahrgang 1958: 66 Jahre
• Jahrgang 1959: 66 Jahre + 2 Monate
• Jahrgang 1960: 66 Jahre + 4 Monate
• Jahrgang 1961: 66 Jahre + 6 Monate
• Jahrgang 1962: 66 Jahre + 8 Monate
• Jahrgang 1963: 66 Jahre + 10 Monate
• Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre
Rente mit 63 / Rente für langjährig Versicherte:
• 45 Beitragsjahre: 2 Jahre vor Regelaltersgrenze OHNE Abschläge
• 35 Beitragsjahre: Frühestens ab 63, aber MIT Abschlägen
Was zählt als Beitragsjahr?
• Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
• Kindererziehungszeiten (3 Jahre pro Kind)
• Pflegezeiten
• Arbeitslosengeld I (NICHT Arbeitslosengeld II/Bürgergeld in den letzten 2 Jahren)
• Freiwillige Beiträge
• Wehr-/Zivildienst
Abschläge bei vorzeitiger Rente:
• 0,3% pro Monat = 3,6% pro Jahr früher
• 2 Jahre früher = 7,2% weniger Rente – LEBENSLANG
• Beispiel: 1.500€ Rente − 7,2% = 1.392€. Über 20 Jahre: 25.920€ weniger
Debatte Rente mit 70:
Wirtschaftsforschungsinstitute fordern angesichts der Demografie eine weitere Anhebung. Die Politik lehnt das bisher ab – aber der demografische Druck wird größer.
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