Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeberzuschüsse sind zusätzliche Leistungen neben dem Gehalt – manche sind Pflicht, andere freiwillig.
PFLICHT-Zuschüsse:
1. bAV-Zuschuss (seit 2022, §1a Abs. 1a BetrAVG):
• 15% des umgewandelten Gehalts bei Entgeltumwandlung
• Gilt für alle Verträge (seit 2022)
• Nur auf Beträge bis 322€/Monat
FREIWILLIGE Zuschüsse (oft steuerlich begünstigt):
2. Vermögenswirksame Leistungen (VL):
• Bis 40€/Monat – kein gesetzlicher Anspruch, aber oft tarifvertraglich
• Zusätzlich: Arbeitnehmersparzulage vom Staat (20% auf max. 400€/Jahr)
3. Jobticket (§3 Nr. 15 EStG):
• Komplett steuerfrei (zusätzlich zum Gehalt)
• 25% AG-Rabatt auf das Deutschlandticket
4. Kinderbetreuungszuschuss (§3 Nr. 33 EStG):
• Für nicht schulpflichtige Kinder
• Steuer- und SV-frei OHNE Obergrenze!
• Der AG könnte theoretisch die gesamten Kitakosten übernehmen
5. Essenszuschuss:
• Sachbezugswert: 4,40€/Mahlzeit + AG-Zuschuss bis 3,10€ steuerfrei
• Gesamt: Bis 7,50€/Tag möglich
6. Sachbezüge:
• Bis 50€/Monat steuerfrei (Gutscheine, Fitnessstudio, Tankkarte etc.)
• ZUSTÄTZLICH zum Jobticket möglich
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