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Bildungsurlaub

Arbeit
Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – 5 Tage pro Jahr bei vollem Gehalt, ZUSTÄTZLICH zum normalen Urlaub. Gilt in 15 von 16 Bundesländern (nicht in Bayern). Nur jeder 12. Berechtigte nutzt ihn – verschenktes Geld!

Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung – zusätzlich zum normalen Erholungsurlaub.

Anspruch:

15 von 16 Bundesländern (seit 2026 auch Sachsen – nur Bayern fehlt noch)
5 Tage pro Jahr bei vollem Gehalt (oft 10 Tage über 2 Jahre zusammenfassbar)
Saarland-Ausnahme: Nur 3 Tage/Jahr

Voraussetzungen:

• Mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit
• Antrag mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
• Seminar muss im Arbeits-Bundesland anerkannt sein (nicht Wohn-Bundesland!)
Kurskosten: Trägst du selbst. Gehalt: Zahlt der Arbeitgeber weiter

Was zählt als Bildungsurlaub?

• Berufliche Fortbildungen (Sprachen, IT, Führung)
• Politische Bildung
Überraschend: Auch Yoga-, Surf- oder Sprachkurse im Ausland – wenn als Bildungsurlaub anerkannt

Kann der Arbeitgeber ablehnen?

• Nur bei dringenden betrieblichen Gründen (Hochsaison, zu viele Kollegen gleichzeitig)
• Der Anspruch verfällt dann NICHT – er wird verschoben

Wusstest du? Nur jeder 12. Berechtigte nutzt seinen Bildungsurlaub tatsächlich – obwohl es 5 Tage bezahlte Freistellung zusätzlich zum Urlaub sind. 2025 haben erstmals über 1,3 Millionen Beschäftigte Bildungsurlaub genommen – Tendenz steigend.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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