Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung – zusätzlich zum normalen Erholungsurlaub.
Anspruch:
• 15 von 16 Bundesländern (seit 2026 auch Sachsen – nur Bayern fehlt noch)
• 5 Tage pro Jahr bei vollem Gehalt (oft 10 Tage über 2 Jahre zusammenfassbar)
• Saarland-Ausnahme: Nur 3 Tage/Jahr
Voraussetzungen:
• Mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit
• Antrag mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
• Seminar muss im Arbeits-Bundesland anerkannt sein (nicht Wohn-Bundesland!)
• Kurskosten: Trägst du selbst. Gehalt: Zahlt der Arbeitgeber weiter
Was zählt als Bildungsurlaub?
• Berufliche Fortbildungen (Sprachen, IT, Führung)
• Politische Bildung
• Überraschend: Auch Yoga-, Surf- oder Sprachkurse im Ausland – wenn als Bildungsurlaub anerkannt
Kann der Arbeitgeber ablehnen?
• Nur bei dringenden betrieblichen Gründen (Hochsaison, zu viele Kollegen gleichzeitig)
• Der Anspruch verfällt dann NICHT – er wird verschoben
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