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Datenschutzauskunft (DSGVO-Antrag)

Rechtab 9 J.
Jedes Unternehmen muss dir innerhalb von 30 Tagen sagen, welche Daten es über dich hat. Kostenlos. So stellst du den Antrag und was du damit machen kannst.

Dein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO:

Was du fragen kannst:

• Welche persönlichen Daten hat das Unternehmen über mich?
• Zu welchem Zweck werden sie verarbeitet?
• An wen wurden sie weitergegeben?
• Wie lange werden sie gespeichert?

So stellst du den Antrag:

1. E-Mail an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens (steht im Impressum oder der Datenschutzerklärung)
2. Betreff: „Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO“
3. Name und Identifikation angeben (z.B. E-Mail-Adresse, Kundennummer)
4. Frist: 30 Tage – das Unternehmen MUSS innerhalb eines Monats antworten

Was du mit der Auskunft tun kannst:

✅ Falsche Daten berichtigen lassen (Art. 16 DSGVO)
✅ Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO – „Recht auf Vergessenwerden“)
✅ Verarbeitung einschränken (Art. 18 DSGVO)
✅ Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen

Wusstest du? Du kannst den DSGVO-Auskunftsantrag auch an Google, Facebook, Amazon und Co. stellen. Die Datenmengen, die diese Unternehmen über dich haben, sind oft schockierend.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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