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Düsseldorfer Tabelle

Familieab 9 J.
Die bundesweit gültige Leitlinie für Kindesunterhalt. Wird jährlich aktualisiert. Der Mindestunterhalt für ein Kind unter 6 Jahren liegt 2025 bei 480€/Monat. Abhängig vom Einkommen des Zahlungspflichtigen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Richtlinie zur Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland – herausgegeben vom OLG Düsseldorf, angewendet von allen Familiengerichten.

Mindestunterhalt 2025 (nach Abzug des halben Kindergelds):

0–5 Jahre: 480€/Monat (Zahlbetrag: 355€ nach Kindergeld-Abzug)
6–11 Jahre: 551€/Monat (Zahlbetrag: 426€)
12–17 Jahre: 645€/Monat (Zahlbetrag: 520€)
Ab 18 Jahre: 689€/Monat (volles Kindergeld wird angerechnet)

Einkommensgruppen:

Die Tabelle hat 15 Einkommensstufen (Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen):

Stufe 1: Bis 2.100€ netto → 100% des Mindestunterhalts
Stufe 2: 2.101–2.500€ → 105%
Stufe 5: 3.301–3.700€ → 120%
Stufe 10: 5.501–6.200€ → 160%
Stufe 15: Ab 11.001€ → 200% des Mindestunterhalts

Selbstbehalt (was der Zahlende mindestens behalten darf):

Erwerbstätige gegenüber Kindern: 1.450€/Monat
Nicht-Erwerbstätige: 1.200€/Monat
Gegenüber Ehepartner: 1.600€ (erwerbstätig)

Wichtig zu wissen:

• Die Tabelle ist kein Gesetz, aber alle Gerichte orientieren sich daran
• Sonderbedarf (Brille, Klassenfahrt, Nachhilfe) kommt OBEN DRAUF
• Kindergeld (250€) wird zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet
• Bei sehr hohem Einkommen (>11.000€) muss individuell berechnet werden

Wusstest du? Die Düsseldorfer Tabelle gibt es seit 1962 – sie ist älter als die meisten Familiengesetze. Obwohl sie kein Gesetz ist, wird sie von ALLEN deutschen Familiengerichten als verbindliche Leitlinie angewendet.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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