Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Richtlinie zur Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland – herausgegeben vom OLG Düsseldorf, angewendet von allen Familiengerichten.
Mindestunterhalt 2025 (nach Abzug des halben Kindergelds):
• 0–5 Jahre: 480€/Monat (Zahlbetrag: 355€ nach Kindergeld-Abzug)
• 6–11 Jahre: 551€/Monat (Zahlbetrag: 426€)
• 12–17 Jahre: 645€/Monat (Zahlbetrag: 520€)
• Ab 18 Jahre: 689€/Monat (volles Kindergeld wird angerechnet)
Einkommensgruppen:
Die Tabelle hat 15 Einkommensstufen (Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen):
• Stufe 1: Bis 2.100€ netto → 100% des Mindestunterhalts
• Stufe 2: 2.101–2.500€ → 105%
• Stufe 5: 3.301–3.700€ → 120%
• Stufe 10: 5.501–6.200€ → 160%
• Stufe 15: Ab 11.001€ → 200% des Mindestunterhalts
Selbstbehalt (was der Zahlende mindestens behalten darf):
• Erwerbstätige gegenüber Kindern: 1.450€/Monat
• Nicht-Erwerbstätige: 1.200€/Monat
• Gegenüber Ehepartner: 1.600€ (erwerbstätig)
Wichtig zu wissen:
• Die Tabelle ist kein Gesetz, aber alle Gerichte orientieren sich daran
• Sonderbedarf (Brille, Klassenfahrt, Nachhilfe) kommt OBEN DRAUF
• Kindergeld (250€) wird zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet
• Bei sehr hohem Einkommen (>11.000€) muss individuell berechnet werden
📚 Düsseldorfer Tabelle verstanden?
Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.
📚 Zu den Lernpfaden →Das könnte dich auch interessieren