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Gehaltstransparenz

Arbeitab 9 J.
Ab Juni 2026 müssen Arbeitgeber das Gehalt bereits in der Stellenausschreibung nennen (EU-Richtlinie). Die Abfrage deines bisherigen Gehalts wird verboten. Bei Lohngefälle über 5% müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) bringt fundamentale Änderungen für Gehaltsverhandlungen in Deutschland – Umsetzung bis Juni 2026.

Was sich ändert:

1. Gehalt in Stellenausschreibungen (Pflicht!):

• Arbeitgeber müssen Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne bereits in der Anzeige nennen
• Spätestens vor dem Vorstellungsgespräch
Verboten: Abfrage des bisherigen Gehalts beim Bewerber

2. Auskunftsrecht für ALLE:

• Jeder Beschäftigte kann erfahren, was Kollegen in vergleichbarer Position verdienen
Unabhängig von der Unternehmensgröße (bisher: erst ab 200 Mitarbeiter)
• Aufgeschlüsselt nach Geschlecht

3. Beweislastumkehr:

• NICHT du musst Diskriminierung nachweisen – der Arbeitgeber muss belegen, dass KEINE vorliegt

4. 5%-Regel:

• Bei einem Lohngefälle über 5% zwischen Männern und Frauen müssen Maßnahmen ergriffen werden
• Gemeinsam mit dem Betriebsrat

Sanktionen bei Verstößen:

• Anspruch auf Nachzahlung, Schadensersatz, Entschädigung
• Bußgelder abhängig vom Unternehmensumsatz
• Möglicher Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Aktuelle Lage:

• Gender Pay Gap Deutschland 2025: 16% (unbereinigt)
• Bei aktuellem Tempo würde die Lücke erst in 90 Jahren geschlossen sein

Wusstest du? Die Expertenkommission der Bundesregierung schlug vor, den individuellen Auskunftsanspruch erst ein Jahr später (Juni 2027) einzuführen. Ob das EU-rechtlich zulässig ist, ist hoch umstritten – bei Verzögerung könnten Arbeitnehmer die Rechte direkt aus der EU-Richtlinie geltend machen.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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