Gehaltstransparenz
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) bringt fundamentale Änderungen für Gehaltsverhandlungen in Deutschland – Umsetzung bis Juni 2026.
Was sich ändert:
1. Gehalt in Stellenausschreibungen (Pflicht!):
• Arbeitgeber müssen Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne bereits in der Anzeige nennen
• Spätestens vor dem Vorstellungsgespräch
• Verboten: Abfrage des bisherigen Gehalts beim Bewerber
2. Auskunftsrecht für ALLE:
• Jeder Beschäftigte kann erfahren, was Kollegen in vergleichbarer Position verdienen
• Unabhängig von der Unternehmensgröße (bisher: erst ab 200 Mitarbeiter)
• Aufgeschlüsselt nach Geschlecht
3. Beweislastumkehr:
• NICHT du musst Diskriminierung nachweisen – der Arbeitgeber muss belegen, dass KEINE vorliegt
4. 5%-Regel:
• Bei einem Lohngefälle über 5% zwischen Männern und Frauen müssen Maßnahmen ergriffen werden
• Gemeinsam mit dem Betriebsrat
Sanktionen bei Verstößen:
• Anspruch auf Nachzahlung, Schadensersatz, Entschädigung
• Bußgelder abhängig vom Unternehmensumsatz
• Möglicher Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Aktuelle Lage:
• Gender Pay Gap Deutschland 2025: 16% (unbereinigt)
• Bei aktuellem Tempo würde die Lücke erst in 90 Jahren geschlossen sein
📚 Gehaltstransparenz verstanden?
Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.
📚 Zu den Lernpfaden →Das könnte dich auch interessieren