Insiderhandel
Insiderhandel ist der Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf Basis von Informationen, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind.
Beispiele:
• Ein Vorstandsmitglied weiß, dass das Unternehmen übernommen wird (Kurs wird steigen) und kauft vorher Aktien
• Ein Wirtschaftsprüfer erfährt vor der Veröffentlichung von schlechten Quartalszahlen und verkauft
• Ein Banker erzählt seiner Frau von einem bevorstehenden IPO und sie kauft Aktien
Strafen (Deutschland): Bis zu 5 Jahre Haft und/oder Geldstrafe. Zusätzlich Gewinnabschöpfung (alle Gewinne werden eingezogen).
Warum ist es verboten? Weil alle Marktteilnehmer die gleichen Informationen haben sollen. Insider haben einen unfairen Vorteil auf Kosten normaler Anleger.
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