Kontomodelle
Es gibt verschiedene Kontotypen – und die Wahl hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Die 5 wichtigsten Kontomodelle:
1. Einzelkonto:
• Inhaber: 1 Person. Nur du verfügst (ggf. per Vollmacht andere)
• Standard für Gehalt, Alltag, Sparkonten
2. Oder-Konto (Gemeinschaftskonto):
• 2+ Inhaber. JEDER verfügt allein über das gesamte Guthaben
• Ideal für Paare und gemeinsame Haushaltskosten
• Achtung: Gesamtschuldnerische Haftung bei Minus – auch bei Trennung!
• Kann durch einseitigen Widerruf eines Partners in ein Und-Konto umgewandelt werden
3. Und-Konto:
• 2+ Inhaber. NUR GEMEINSAM können Verfügungen getätigt werden
• Typisch: Erbengemeinschaften, GbR
• Im Alltag unpraktisch (jede Überweisung braucht Zustimmung aller)
4. P-Konto (Pfändungsschutzkonto):
• Schützt das Existenzminimum bei Kontopfändung (1.560€/Monat)
• Nur Einzelkonten können umgewandelt werden – Gemeinschaftskonten NICHT
5. Treuhandkonto (Anderkonto):
• Inhaber verwaltet Geld für einen Dritten (Treugeber)
• Typisch: Notar verwahrt Kaufpreis bei Immobilienkäufen
Empfehlung für Paare:
• 1 gemeinsames Oder-Konto für Miete und gemeinsame Kosten
• + jeweils ein eigenes Einzelkonto für persönliche Ausgaben und finanzielle Unabhängigkeit
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