Mindestreserve
Die Mindestreserve ist der Anteil der Kundeneinlagen, den Geschäftsbanken als Reserve bei der Zentralbank halten müssen.
Aktuelle Regelung (EZB):
• Mindestreservesatz: 1% (seit 2012, vorher 2%)
• Basis: Bestimmte Verbindlichkeiten (Sichteinlagen, Termineinlagen bis 2 Jahre)
• Verzinsung: Seit September 2023 mit 0% (vorher zum Einlagensatz)
Wie funktioniert es?
• Hat eine Bank 10 Milliarden Euro Kundeneinlagen, muss sie 100 Millionen Euro (1%) bei der EZB parken
• Mit dem Rest (99%) kann sie Kredite vergeben und Investitionen tätigen
Zweck der Mindestreserve:
• Geldschöpfung begrenzen: Ohne Mindestreserve könnten Banken theoretisch unbegrenzt Kredit schöpfen
• Stabilität: Puffer für unerwartete Abhebungen
• Geldpolitik: EZB kann durch Änderung des Satzes die Kreditvergabe steuern
Giralgeldschöpfung (Geldschöpfungsmultiplikator):
Theoretisch kann bei 1% Mindestreserve aus 100€ Zentralbankgeld bis zu 10.000€ Giralgeld entstehen (Multiplikator = 1/0,01 = 100). In der Praxis wirken aber viele andere Faktoren begrenzend.
Internationaler Vergleich:
• EZB: 1%
• USA (Fed): 0% (seit März 2020 abgeschafft!)
• China: ~7,5% (deutlich restriktiver)
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