Nachrangdarlehen
Ein Nachrangdarlehen ist ein Kredit, bei dem der Darlehensgeber im Insolvenzfall erst bedient wird, NACHDEM alle anderen Gläubiger ihr Geld bekommen haben.
Rangfolge bei Insolvenz:
• 1. Rang: Gesicherte Gläubiger (Bank mit Grundschuld)
• 2. Rang: Ungesicherte Gläubiger (Lieferanten, Mitarbeiter)
• 3. Rang (Nachrang): Nachrangdarlehensgeber
• 4. Rang: Eigenkapitalgeber (Gesellschafter)
In der Praxis bedeutet Nachrang: Bei Insolvenz gibt es fast NIE etwas zurück, weil die vorrangigen Gläubiger alles aufbrauchen.
Wo kommen Nachrangdarlehen vor?
• Crowdinvesting (Immobilien): Plattformen wie Exporo, Bergfürst, Zinsbaustein
• Startup-Finanzierung: Convertible Notes
• Mezzanine-Finanzierung: Mittelständische Unternehmen
Typische Konditionen:
• Zinsen: 5–10% pro Jahr (klingt attraktiv!)
• Laufzeit: 12–36 Monate
• Mindestanlage: oft ab 100–500€
• Kein Einlagenschutz, kein Sondervermögen
Warnzeichen in der Praxis (2023/2024):
• Mehrere Crowdinvesting-Immobilienprojekte ausgefallen
• Anleger verloren teilweise 100% ihres Einsatzes
• Die hohen Zinsen kompensieren das Ausfallrisiko NICHT
• Faustregel: Nie mehr als 5–10% des Portfolios in Nachrangdarlehen
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