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Pfändungsfreigrenze

Rechtab 9 J.
Der Betrag deines Einkommens, der bei einer Pfändung geschützt ist: ca. 1.402€ netto/Monat (2025, ohne Unterhaltspflichten). Mit 1 Kind: ~1.930€. Wird jährlich angepasst. Schützt das Existenzminimum.

Die Pfändungsfreigrenze schützt dein Existenzminimum vor dem Zugriff von Gläubigern.

Aktuelle Freigrenzen (seit 01.07.2024, nächste Anpassung 01.07.2025):

Ohne Unterhaltspflichten: ca. 1.402€/Monat pfändungsfrei
1 unterhaltsberechtigte Person: ca. 1.930€
2 unterhaltsberechtigte Personen: ca. 2.200€
3 unterhaltsberechtigte Personen: ca. 2.470€

Über der Freigrenze:

• Vom Mehrbetrag werden 70% gepfändet, 30% darfst du behalten
• Ab einer bestimmten Obergrenze: 100% Pfändung

P-Konto (Pfändungsschutzkonto):

Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden (§850k ZPO)
• Die Bank MUSS das innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln
• Basis-Freibetrag: ca. 1.402€/Monat (automatisch geschützt)
• Erhöhung bei Unterhaltspflichten: Bescheinigung der Schuldnerberatung vorlegen

Was NICHT gepfändet werden darf:

• Persönliche Gegenstände (Kleidung, Haushalt)
• Berufsnotwendige Arbeitsmittel
• Haustiere
• Sozialleistungen (Bürgergeld, Kindergeld) bis zur Freigrenze

Wichtig: Die Pfändungsfreigrenze wird jährlich zum 1. Juli angepasst – orientiert am steuerlichen Grundfreibetrag. Prüfe deine aktuellen Werte!

Wusstest du? Auch Selbstständige haben einen Pfändungsschutz: Wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit die einzige Einnahmequelle ist, gelten dieselben Freigrenzen wie für Arbeitnehmer.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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