Pfändungsfreigrenze
Die Pfändungsfreigrenze schützt dein Existenzminimum vor dem Zugriff von Gläubigern.
Aktuelle Freigrenzen (seit 01.07.2024, nächste Anpassung 01.07.2025):
• Ohne Unterhaltspflichten: ca. 1.402€/Monat pfändungsfrei
• 1 unterhaltsberechtigte Person: ca. 1.930€
• 2 unterhaltsberechtigte Personen: ca. 2.200€
• 3 unterhaltsberechtigte Personen: ca. 2.470€
Über der Freigrenze:
• Vom Mehrbetrag werden 70% gepfändet, 30% darfst du behalten
• Ab einer bestimmten Obergrenze: 100% Pfändung
P-Konto (Pfändungsschutzkonto):
• Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden (§850k ZPO)
• Die Bank MUSS das innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln
• Basis-Freibetrag: ca. 1.402€/Monat (automatisch geschützt)
• Erhöhung bei Unterhaltspflichten: Bescheinigung der Schuldnerberatung vorlegen
Was NICHT gepfändet werden darf:
• Persönliche Gegenstände (Kleidung, Haushalt)
• Berufsnotwendige Arbeitsmittel
• Haustiere
• Sozialleistungen (Bürgergeld, Kindergeld) bis zur Freigrenze
Wichtig: Die Pfändungsfreigrenze wird jährlich zum 1. Juli angepasst – orientiert am steuerlichen Grundfreibetrag. Prüfe deine aktuellen Werte!
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