Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt bedeutet: Bestimmte steuerfreie Einnahmen erhöhen trotzdem deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Was dem Progressionsvorbehalt unterliegt:
• Elterngeld
• Kurzarbeitergeld
• Arbeitslosengeld I
• Krankengeld
• Mutterschaftsgeld
• Insolvenzgeld
Wie funktioniert es?
• Die steuerfreie Leistung wird zum Einkommen dazugerechnet (nur für die Steuersatz-Berechnung)
• Auf das ECHTE Einkommen wird dann der höhere Steuersatz angewendet
• Die Leistung selbst bleibt steuerfrei
Rechenbeispiel (Elterngeld):
• Einkommen (Partner): 35.000€ → normaler Steuersatz: ca. 20%
• Plus Elterngeld: 14.000€ → fiktives Einkommen: 49.000€ → Steuersatz: ca. 26%
• Ergebnis: Die 35.000€ werden mit 26% statt 20% besteuert
• Nachzahlung: Ca. 2.100€ mehr Steuern als erwartet!
Deshalb: Viele Eltern erschrecken bei der Steuererklärung nach dem Elterngeldbezug – plötzlich kommt eine Nachzahlung von 1.000–3.000€.
Tipp: Steuerklassenwechsel VOR der Geburt (III für den Elterngeld-Beziehenden) reduziert nicht nur die Nachzahlung, sondern erhöht auch das Elterngeld selbst.
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