Solidarprinzip
Das Solidarprinzip ist die Grundlage der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland: Jedes Mitglied trägt nicht nur für sich, sondern auch für andere Verantwortung.
Die Kernformel:
• Die Gesunden zahlen für die Kranken
• Die Jungen zahlen für die Alten
• Die Alleinstehenden zahlen für die Familien
• Die Einkommensstarken zahlen für die Einkommensschwachen
Umsetzung in den 5 Säulen:
• Krankenversicherung (GKV): Beiträge nach Einkommen, Leistungen nach Bedarf. Familienversicherung: Kinder und Ehepartner beitragsfrei!
• Rentenversicherung: Junge finanzieren Renten der Alten (Generationenvertrag)
• Arbeitslosenversicherung: Beschäftigte zahlen für Arbeitslose
• Pflegeversicherung: Gesunde/Junge zahlen für Pflegebedürftige
• Unfallversicherung: Arbeitgeber zahlen für Arbeitsunfälle aller
Solidarprinzip vs. Äquivalenzprinzip:
• Solidarprinzip (GKV): Beitrag nach Einkommen – wer mehr verdient, zahlt mehr
• Äquivalenzprinzip (PKV): Beitrag nach individuellem Risiko – Alter, Gesundheit, Geschlecht
Grenzen des Solidarprinzips:
• Beitragsbemessungsgrenze: Oberhalb steigen Beiträge nicht weiter – Besserverdiener zahlen prozentual weniger
• Versicherungspflichtgrenze: Gutverdiener können die Solidargemeinschaft verlassen (PKV)
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