Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ist die Grundlage der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung – eingeführt mit der großen Rentenreform 1957.
Das Prinzip:
• Die heutigen Beitragszahler finanzieren die Renten der heutigen Rentner
• Im Gegenzug erwarten sie, dass die nächste Generation ihre Renten finanziert
• Es wird KEIN Kapital angespart – die Beiträge fließen direkt an die Rentner
Aktuelle Zahlen (2025):
• 39 Millionen aktive Beitragszahler (so viele wie nie!)
• 18,4 Millionen Altersrentner
• Verhältnis: 1,8 Beitragszahler pro Rentner
• 1960er Jahre: 6 Beitragszahler pro Rentner – dreimal so viele!
Das demografische Problem:
• Geburtenrate: ~1,4 Kinder pro Frau (für Bestandserhaltung nötig: 2,1)
• Babyboomer (1955–1969): Gehen JETZT in Rente
• Doppelter Effekt: Weniger Beitragszahler + mehr Rentner
• Prognose 2030: Verhältnis 1,5:1. 2050: 1,3:1
Stellschrauben der Politik:
• Beitragssatz erhöhen: Aktuell 18,6%, voraussichtlich ab 2028: 19,1%+
• Rentenalter erhöhen: Aktuell 67, Debatte über 68–70
• Rentenniveau senken: Aktuell 48% (stabilisiert bis 2031)
• Zuwanderung: Mehr Beitragszahler
• Generationenkapital (Aktienrente): Kapitalmarktreserve als Ergänzung
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