Genussschein
Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das dem Inhaber bestimmte Vermögensrechte gewährt, aber keinerlei Mitspracherechte im Unternehmen.
Merkmale:
• Gewinnbeteiligung: Wie bei einer Aktie (variabel, an Unternehmensgewinn gekoppelt)
• Verlustbeteiligung: Möglich – bei Verlusten kann die Ausschüttung entfallen
• Kein Stimmrecht: Keine Teilnahme an Hauptversammlungen
• Kein Eigentum: Du bist NICHT Miteigentümer des Unternehmens
• Nachrangig: Bei Insolvenz nach Anleihen, vor Aktien
Historische Bedeutung:
• Besonders beliebt bei deutschen Banken (Commerzbank, Deutsche Bank)
• Bertelsmann-Genussscheine waren jahrzehntelang ein Anleger-Liebling
• Heute werden weniger neue Genussscheine ausgegeben
Steuerliche Behandlung:
• Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer (25% + Soli + ggf. Kirchensteuer)
• Für den Emittenten: Steuerlich oft als Betriebsausgabe absetzbar (wenn fremdkapitalähnlich)
Risiken:
• Ausschüttung kann ausfallen: In Verlustjahren gibt es nichts
• Nachrangig bei Insolvenz: Oft Totalverlust
• Geringe Liquidität: Manche Genussscheine kaum handelbar
• Komplexe Bedingungen: Jeder Genussschein hat individuelle Regeln
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