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Sonderausgaben

SteuernErwachsene
Private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind: Versicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen.

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst (§10 ff. EStG) – zusätzlich zu Werbungskosten.

Die wichtigsten Sonderausgaben:

1. Vorsorgeaufwendungen (größter Posten):

Altersvorsorge: Beiträge zur Rentenversicherung, Rürup-Rente (bis 27.566€/Jahr absetzbar)
Kranken-/Pflegeversicherung: Basisbeiträge unbegrenzt absetzbar
Weitere: Haftpflicht, BU, Unfallversicherung (Höchstbetrag: 1.900€ Arbeitnehmer / 2.800€ Selbstständige)

2. Kirchensteuer: Komplett absetzbar

3. Spenden: Bis 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte

4. Kinderbetreuung: 2/3 der Kosten, max. 4.000€ pro Kind (Kita, Tagesmutter, Babysitter)

5. Schulgeld: 30% der Kosten für Privatschulen, max. 5.000€

Pauschbetrag: Der automatische Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt nur lächerliche 36€/Jahr (Singles). Die tatsächlich absetzbaren Beträge liegen fast immer deutlich darüber.

Wusstest du? Der allgemeine Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt nur lächerliche 36 Euro pro Jahr – die tatsächlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen machen aber oft mehrere tausend Euro aus.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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