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Sozialabgaben

Arbeit
Ca. 40% deines Bruttolohns gehen an die Sozialversicherung – die Hälfte zahlst du, die andere Hälfte dein Arbeitgeber. Die 5 Säulen: Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Sozialabgaben sind die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung – der zweitgrößte Abzug von deinem Gehalt nach der Lohnsteuer.

Die 5 Säulen und Beitragssätze 2025:

Krankenversicherung: 14,6% + ~2,5% Zusatzbeitrag = 17,1% (je 8,55% AN/AG)
Rentenversicherung: 18,6% (je 9,3% AN/AG)
Pflegeversicherung: 3,6% mit Kindern / 4,2% kinderlos über 23
Arbeitslosenversicherung: 2,6% (je 1,3% AN/AG)
Unfallversicherung: Nur Arbeitgeber (variiert nach Branche)

Gesamtbelastung:

Arbeitnehmer-Anteil: ca. 20–21% des Bruttolohns
Arbeitgeber-Anteil: ca. 21% des Bruttolohns
Gesamt: ca. 40–42% – das hört beim Gehaltszettel aber niemand

Beitragsbemessungsgrenzen 2025:

Kranken-/Pflegeversicherung: 5.512,50€/Monat – auf Einkommen darüber: keine KV-Beiträge
Renten-/Arbeitslosenversicherung: 8.050€/Monat – erstmals bundeseinheitlich (keine Ost-West-Unterscheidung mehr!)

Neuerung 2025:

Pflegeversicherung: Kinderrabatt – ab dem 2. Kind unter 25 sinkt der Beitrag um je 0,25%
Minijob-Grenze: 556€/Monat
Midijob-Übergangsbereich: 556,01–2.000€ (reduzierte Beiträge)

Wusstest du? Der Pflegeversicherungsbeitrag variiert je nach Kinderzahl um bis zu 1,8 Prozentpunkte: Ein Kinderloser über 23 zahlt 4,2%, Eltern mit 5+ Kindern unter 25 nur 2,4%. Kinder zu haben spart also buchstäblich Sozialabgaben.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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