Sorgerecht
Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (Erziehung, Gesundheit, Aufenthalt) und die Vermögenssorge für ein Kind (§1626 ff. BGB).
Wer hat das Sorgerecht?
Verheiratete Eltern:
• Automatisch gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
• Bleibt auch nach Scheidung bestehen (Regelfall)
Unverheiratete Eltern:
• Mutter: Alleiniges Sorgerecht ab Geburt (automatisch)
• Vater: Kein automatisches Sorgerecht!
• Gemeinsames Sorgerecht: Nur durch Sorgeerklärung (beim Jugendamt, kostenlos) oder Gerichtsbeschluss
• Seit 2013: Vater kann gemeinsames Sorgerecht auch GEGEN den Willen der Mutter beim Familiengericht beantragen
Gemeinsames vs. alleiniges Sorgerecht:
Gemeinsames Sorgerecht (Regelfall):
• Beide Eltern entscheiden gemeinsam bei wichtigen Fragen (Schulwahl, Religion, geplante OPs)
• Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind gerade ist
• Aufenthaltsbestimmungsrecht: Kann getrennt übertragen werden
Alleiniges Sorgerecht:
• Nur bei Kindeswohlgefährdung (Gewalt, Vernachlässigung, Sucht)
• Ein Elternteil entscheidet alles allein
• Das Umgangsrecht des anderen Elternteils bleibt TROTZDEM bestehen
Kosten:
• Sorgeerklärung beim Jugendamt: kostenlos
• Gerichtliches Verfahren: Abhängig vom Streitwert, oft 500–3.000€
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