Startseite Finanzlexikon Steuervorauszahlung
← Alle 850 Begriffe im Finanzlexikon
💳

Steuervorauszahlung

Steuernab 13 J.
Das Finanzamt kann vierteljährliche Vorauszahlungen auf die erwartete Steuerschuld verlangen. Betrifft Selbstständige, Vermieter und Arbeitnehmer mit hohen Nebeneinkünften. Kann auf Antrag angepasst werden.

Steuervorauszahlungen sind vierteljährliche Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuer, die das Finanzamt im Voraus verlangt.

Termine:

10. März (1. Quartal)
10. Juni (2. Quartal)
10. September (3. Quartal)
10. Dezember (4. Quartal)

Wen betrifft es?

Selbstständige und Freiberufler: Fast immer, da keine Lohnsteuer abgeführt wird
Vermieter: Bei Mieteinnahmen über Freibeträgen
Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften: Wenn Nachzahlung >400€ erwartet wird
Kapitalanleger: Bei ausländischen Depots ohne Abgeltungsteuer-Abzug

Wie wird die Höhe festgelegt?

Grundlage: Dein letzter Steuerbescheid. Hat sich dein Einkommen verändert, kannst du eine Anpassung beantragen (§37 Abs. 3 EStG).

Vorauszahlung senken – so geht’s:

• Formloser Antrag beim Finanzamt
• Begründung: Geringeres Einkommen, höhere Ausgaben, Investitionen
• Belege beifügen (z.B. aktuelle BWA, Rückgang der Aufträge)
• Funktioniert auch rückwirkend für das laufende Jahr

Achtung: Wer die Vorauszahlung zu niedrig ansetzt und am Ende hohe Nachzahlungen hat, riskiert Nachzahlungszinsen von 0,15% pro Monat (1,8% p.a.).

Wusstest du? Seit 2019 verlangt der Staat 0,15% Zinsen pro Monat (1,8% pro Jahr) auf Steuernachzahlungen – aber auch auf Steuererstattungen. Bei einer Erstattung von 5.000€ nach 2 Jahren bekommst du also rund 180€ Zinsen vom Finanzamt dazu.
Fehlt etwas oder geht es besser?
← Steuerrückerstattung maximierenStipendien finden →

📚 Steuervorauszahlung verstanden?

Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.

📚 Zu den Lernpfaden →
🧮 Rechner📖 Lexikon
📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

Das könnte dich auch interessieren