Steuervorauszahlung
Steuervorauszahlungen sind vierteljährliche Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuer, die das Finanzamt im Voraus verlangt.
Termine:
• 10. März (1. Quartal)
• 10. Juni (2. Quartal)
• 10. September (3. Quartal)
• 10. Dezember (4. Quartal)
Wen betrifft es?
• Selbstständige und Freiberufler: Fast immer, da keine Lohnsteuer abgeführt wird
• Vermieter: Bei Mieteinnahmen über Freibeträgen
• Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften: Wenn Nachzahlung >400€ erwartet wird
• Kapitalanleger: Bei ausländischen Depots ohne Abgeltungsteuer-Abzug
Wie wird die Höhe festgelegt?
Grundlage: Dein letzter Steuerbescheid. Hat sich dein Einkommen verändert, kannst du eine Anpassung beantragen (§37 Abs. 3 EStG).
Vorauszahlung senken – so geht’s:
• Formloser Antrag beim Finanzamt
• Begründung: Geringeres Einkommen, höhere Ausgaben, Investitionen
• Belege beifügen (z.B. aktuelle BWA, Rückgang der Aufträge)
• Funktioniert auch rückwirkend für das laufende Jahr
Achtung: Wer die Vorauszahlung zu niedrig ansetzt und am Ende hohe Nachzahlungen hat, riskiert Nachzahlungszinsen von 0,15% pro Monat (1,8% p.a.).
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