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Verbraucherinsolvenz

Rechtab 13 J.
Der Weg aus der Schuldenfalle für Privatpersonen: Nach 3 Jahren bist du KOMPLETT schuldenfrei. Seit 2020 dauerhaft verkürzt (von 6 auf 3 Jahre). Kosten: ca. 1.250–2.000€ – können gestundet werden.

Die Verbraucherinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Privatpersonen (§304 InsO) – der gesetzliche Neustart bei Überschuldung.

Ablauf in 3 Phasen:

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch (Pflicht!):

• Mit einer anerkannten Schuldnerberatung (kostenlos: Caritas, Diakonie, AWO)
• Verhandlung mit allen Gläubigern
• Scheitert in ca. 90% der Fälle

2. Gerichtliches Insolvenzverfahren:

• Antrag beim Insolvenzgericht
• Treuhandverwalter übernimmt die Verwaltung
• Pfändbares Einkommen geht an die Gläubiger (Existenzminimum bleibt geschützt)

3. Wohlverhaltensperiode (3 Jahre):

• Erwerbspflicht (du musst arbeiten oder Arbeit suchen)
• Abtretung pfändbarer Einkommensteile an den Treuhandverwalter
• Keine neuen Schulden machen
• Auskunfts- und Mitwirkungspflichten einhalten

Nach 3 Jahren: Restschuldbefreiung!

• ALLE verbleibenden Schulden werden erlassen – du bist komplett schuldenfrei
Schufa-Löschung: 6 Monate nach Restschuldbefreiung (seit 2023)
Sperrfrist: 11 Jahre bis zur nächsten Restschuldbefreiung

Kosten:

• Gericht + Treuhandverwalter: ca. 1.250–2.000€
Verfahrenskostenstundung: Möglich! Du zahlst erst NACH der Restschuldbefreiung zurück

Wusstest du? Gerüchte über eine Rückkehr zur 6-jährigen Laufzeit sind falsch – die 3-Jahres-Regel gilt dauerhaft und unbefristet. Die geplante Rückkehrklausel (§312 InsO-E) wurde nie ins Gesetz übernommen.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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