Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Privatpersonen (§304 InsO) – der gesetzliche Neustart bei Überschuldung.
Ablauf in 3 Phasen:
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch (Pflicht!):
• Mit einer anerkannten Schuldnerberatung (kostenlos: Caritas, Diakonie, AWO)
• Verhandlung mit allen Gläubigern
• Scheitert in ca. 90% der Fälle
2. Gerichtliches Insolvenzverfahren:
• Antrag beim Insolvenzgericht
• Treuhandverwalter übernimmt die Verwaltung
• Pfändbares Einkommen geht an die Gläubiger (Existenzminimum bleibt geschützt)
3. Wohlverhaltensperiode (3 Jahre):
• Erwerbspflicht (du musst arbeiten oder Arbeit suchen)
• Abtretung pfändbarer Einkommensteile an den Treuhandverwalter
• Keine neuen Schulden machen
• Auskunfts- und Mitwirkungspflichten einhalten
Nach 3 Jahren: Restschuldbefreiung!
• ALLE verbleibenden Schulden werden erlassen – du bist komplett schuldenfrei
• Schufa-Löschung: 6 Monate nach Restschuldbefreiung (seit 2023)
• Sperrfrist: 11 Jahre bis zur nächsten Restschuldbefreiung
Kosten:
• Gericht + Treuhandverwalter: ca. 1.250–2.000€
• Verfahrenskostenstundung: Möglich! Du zahlst erst NACH der Restschuldbefreiung zurück
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