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Vollmacht

Rechtab 9 J.
Ermächtigung einer Vertrauensperson, in deinem Namen zu handeln. Wichtigste Formen: Vorsorgevollmacht (für den Ernstfall), Bankvollmacht (für Finanzgeschäfte), Generalvollmacht (für alles). JEDER Erwachsene sollte eine haben.

Eine Vollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in deinem Namen Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte durchzuführen.

Die wichtigsten Vollmachten:

1. Vorsorgevollmacht:

• Greift wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst (Unfall, Demenz, Koma)
OHNE Vorsorgevollmacht: Das Gericht bestellt einen Betreuer – der kann ein FREMDER sein!
• Ehepartner dürfen seit 2023 zwar für max. 6 Monate Gesundheitsentscheidungen treffen, aber NICHT über Finanzen
Kostenlos: Formular beim BMJV (Bundesjustizministerium)
Registrierung: Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (20€)

2. Bankvollmacht:

• Nur für Bankgeschäfte (Kontoverfügung, Überweisungen)
• Muss auf dem Formular der BANK erstellt werden (eigenes Formular reicht oft nicht)
Über den Tod hinaus: Separate Regelung nötig (transmortale Vollmacht)

3. Generalvollmacht:

• Umfasst ALLE Rechtsgeschäfte
• Sehr weitreichend – nur an absolut vertrauenswürdige Personen
Notarielle Beurkundung empfohlen (manche Institutionen akzeptieren nur notarielle Vollmachten)

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben?

JEDER ab 18 Jahren! Ein Unfall kann jeden treffen
• Besonders wichtig: Alleinstehende, Eltern minderjähriger Kinder, Unternehmer
Ohne Vollmacht: Dein Ehepartner darf NICHT über dein Konto, Mietvertrag oder Versicherung entscheiden

Kosten:

Privatschriftlich: Kostenlos (BMJV-Formulare)
Notariell beglaubigt: Ab ~60€
Notariell beurkundet: Ab ~90€ (abhängig vom Vermögen)

Wusstest du? Ohne Vorsorgevollmacht darf dein Ehepartner NICHT über dein Bankkonto verfügen, deinen Mietvertrag kündigen oder deine Versicherung regeln – selbst wenn ihr 30 Jahre verheiratet seid. Das Gericht bestellt dann einen fremden Betreuer.
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