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Vorabpauschale

SteuernErwachsene
Eine Steuer auf ETFs/Fonds die automatisch im Januar abgezogen wird – auch wenn du nichts verkauft hast. Basiert auf dem Basiszins der Bundesbank. Oft nur wenige Euro.

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung auf thesaurierende Fonds und ETFs. Sie wurde 2018 eingeführt, um sicherzustellen, dass auch ETFs besteuert werden, die keine Ausschüttungen vornehmen.

So funktioniert sie:

• Basiert auf dem Basiszins der Bundesbank (2026: ca. 2,3%)
• Wird auf den Wert deiner ETF-Anteile am Jahresanfang berechnet
• Abzug im Januar vom Verrechnungskonto (nicht vom ETF selbst!)
• Wird später beim Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung)

Rechenbeispiel: 10.000€ im MSCI-World-ETF. Basiszins 2,3% × 70% (Teilfreistellung) = 1,61%. Vorabpauschale: 161€. Davon 25% Steuer + Soli = ca. 42€. Wird vom Verrechnungskonto abgebucht.

Tipp: Sorge dafür, dass im Januar genug Geld auf deinem Verrechnungskonto liegt. Sonst kann der Broker die Steuer nicht abführen und es gibt Probleme.

Wusstest du? Die Vorabpauschale ist „vorab“, weil sie VOR dem tatsächlichen Verkauf erhoben wird. Beim späteren Verkauf wird sie aber angerechnet – du zahlst also nicht doppelt.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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