Werkstudent
Ein Werkstudent ist ein Studierender der neben dem Studium arbeitet – mit besonderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen.
Die Werkstudenten-Regelung:
• Max. 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit
• In den Semesterferien: Unbegrenzt (auch Vollzeit möglich)
• Studium muss Hauptsache bleiben
Sozialversicherungs-Vorteil (Werkstudenten-Privileg):
• Keine Krankenversicherung (studentische KV reicht)
• Keine Pflegeversicherung
• Keine Arbeitslosenversicherung
• NUR Rentenversicherung: 9,3% (deswegen ist das Netto viel höher!)
Rechenbeispiel (15€/Stunde, 20h/Woche):
• Brutto: ca. 1.300€/Monat
• RV-Beitrag: ca. 121€
• Lohnsteuer: ca. 30€ (oft 0€ mit Freibetrag)
• Netto: ca. 1.150€ (88% vom Brutto!)
Zum Vergleich Minijob:
• Max. 538€/Monat – oft besser als Werkstudent für wenige Stunden
• Aber: Kein Rentenaufbau, keine Berufserfahrung
Steuertipp: Als Werkstudent unter dem Grundfreibetrag (11.784€/Jahr) zahlst du KEINE Einkommensteuer. Über die Steuererklärung holst du einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück.
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