Intérim
Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) bedeutet, dass du bei einem Verleiher angestellt bist, aber bei einem Entleiher arbeitest (AÜG).
Equal Pay (§8 AÜG):
• Nach 9 Monaten ununterbrochen beim selben Entleiher: gleiches Entgelt wie Stammbelegschaft
• Umfasst ALLE Vergütungsbestandteile: Stundenlohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Dienstwagen
• Pausen bis 3 Monate unterbrechen die Frist NICHT
• Branchenzuschlagstarif: Stufenweise Heranführung über bis zu 15 Monate möglich
Höchstüberlassungsdauer (§1 Abs. 1b AÜG):
• Max. 18 Monate beim selben Entleiher
• Arbeitnehmerbezogen (nicht arbeitsplatzbezogen!) – der Entleiher kann dich durch einen anderen Leiharbeiter ersetzen
• Per Tarifvertrag: Erweiterung auf bis zu 48 Monate
Wenn die Grenze überschritten wird:
• Leiharbeitsvertrag wird unwirksam (§9 AÜG)
• Automatisch entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher
• Bußgeld: Bis zu 500.000€
Deine Rechte als Leiharbeitnehmer:
• Gleiche Sozialräume, Kantine, Parkplätze wie Stammbelegschaft
• Information über freie Stellen beim Entleiher
• Voller Kündigungsschutz beim Verleiher
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