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Aufhebungsvertrag

Arbeitab 13 J.
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses – klingt fair, hat aber Tücken: 12 Wochen ALG-Sperrzeit! Kein gesetzliches Widerrufsrecht – mit Unterschrift ist es verbindlich. Abfindung wird NICHT aufs ALG angerechnet.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – im Gegensatz zur einseitigen Kündigung.

Die große Falle – ALG-Sperrzeit:

12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§159 SGB III)
• Die Sperrzeit wird NICHT nachgezahlt – das Geld ist weg
Sperrzeit vermeiden: Nur wenn der AG eine konkrete betriebsbedingte Kündigung angedroht hat UND die Kündigungsfrist eingehalten wird

Abfindung:

Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehäälter pro Beschäftigungsjahr
Wird NICHT auf das ALG I angerechnet
Steuer: Wird voll besteuert, aber Fünftelregelung möglich (§34 EStG)

Kein Widerrufsrecht!

• Mit Unterschrift ist der Vertrag sofort verbindlich
Kein gesetzliches Widerrufsrecht (anders als bei Online-Käufen!)
• Ausnahmen nur bei Täuschung, Drohung oder vertraglich vereinbartem Widerruf

Vorteile gegenüber Kündigung:

✅ Abfindung verhandelbar
✅ Kein Rechtsstreit
✅ Gutes Arbeitszeugnis vereinbaren
✅ Termin frei wählbar

Expertentipp: Besser erst Kündigungsschutzklage einreichen, dann gerichtlichen Vergleich schließen – das akzeptiert die Arbeitsagentur eher als einen Aufhebungsvertrag.

Wusstest du? Es gibt KEIN gesetzliches Widerrufsrecht beim Aufhebungsvertrag – viele Arbeitnehmer unterschätzen das. Mit der Unterschrift ist die Sache sofort verbindlich. Deshalb: NIE unter Zeitdruck unterschreiben, immer erst Bedenkzeit einfordern.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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