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Erbengemeinschaft

ErbschaftErwachsene
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben (z.B. Geschwister), bilden sie eine Erbengemeinschaft. ALLE müssen ALLEN Entscheidungen zustimmen. Häufigster Grund für Familienstreit.

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn ein Verstorbener mehrere Erben hinterlässt. Alle Erben besitzen gemeinsam das gesamte Nachlassvermögen – niemand besitzt einzeln etwas.

Das Problem:

• Jede Entscheidung erfordert Einstimmigkeit aller Erben
• Ein Erbe will das Haus verkaufen, der andere behalten → Blockade
• Die Verwaltung (Reparaturen, Vermietung) muss gemeinsam entschieden werden
• Jeder Erbe kann jederzeit die „Auseinandersetzung“ (Auflösung) verlangen

Lösungen:

Testament: Klar festlegen, wer was bekommt (verhindert Erbengemeinschaft)
Teilungsvereinbarung: Alle Erben einigen sich, wer was bekommt
Auszahlung: Ein Erbe übernimmt alles und zahlt die anderen aus
Verkauf: Alles verkaufen und Erlös aufteilen
Teilungsversteigerung: Letzter Ausweg – Gericht versteigert den Nachlass. Oft mit Verlust.

Wusstest du? Ca. 80% aller Erbstreitigkeiten in Deutschland entstehen in Erbengemeinschaften. Der häufigste Streitpunkt: Was passiert mit dem Elternhaus?
Fehlt etwas oder geht es besser?
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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