Erben vs. Schenken
Erbschaft und Schenkung unterliegen dem gleichen Steuergesetz (ErbStG) – aber Schenkung bietet einen großen taktischen Vorteil.
Die Freibeträge (identisch für Erbschaft UND Schenkung):
• Ehepartner: 500.000€
• Kinder (pro Kind): 400.000€
• Enkel: 200.000€
• Geschwister, Freunde: 20.000€
Der 10-Jahres-Trick bei Schenkung:
• Die Freibeträge sind alle 10 Jahre erneut nutzbar
• Beispiel: Eltern schenken Kind 400.000€ mit 50 Jahren. Mit 60: weitere 400.000€. Mit 70: nochmal 400.000€. = 1,2 Millionen steuerfrei (bei Erbschaft wären nur 400.000€ frei)
Nießbrauch – die Geheimwaffe:
• Du schenkst dein Haus an die Kinder, behältst aber das Nießbrauchrecht (Recht zu wohnen oder Miete zu kassieren)
• Steuereffekt: Der Nießbrauch reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich
• Beispiel: Haus wert 600.000€, Nießbrauch wert 200.000€ → steuerlicher Wert: nur 400.000€ = steuerfrei!
Wann Erbschaft besser ist:
• Familienheim: Geht steuerfrei an Ehepartner (wenn 10 Jahre bewohnt) und Kinder (bis 200m²)
• Versorgungsfreibetrag: 256.000€ extra für Ehepartner NUR bei Erbschaft
• Wenn der Schenker das Vermögen im Alter selbst braucht
Achtung Pflichtteil:
• Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod werden anteilig auf den Pflichtteil angerechnet (§2325 BGB) – deshalb früh anfangen!
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