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Kindesunterhalt

Familieab 9 J.
Der Unterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: 482–649€/Monat (Mindestunterhalt 2025). Selbstbehalt des Zahlenden: 1.450€. Das halbe Kindergeld (127,50€) wird angerechnet.

Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag des nicht betreuenden Elternteils zum Lebensunterhalt des Kindes (§1612a BGB).

Mindestunterhalt 2025 (Düsseldorfer Tabelle, 1. Einkommensstufe bis 2.100€ netto):

0–5 Jahre: 482€/Monat
6–11 Jahre: 554€/Monat
12–17 Jahre: 649€/Monat
Ab 18 (eigener Haushalt): 990€/Monat (inkl. Warmmiete bis 440€)

Kindergeld-Anrechnung:

Kindergeld 2025: 255€/Kind
Minderjährige: Hälfte (127,50€) wird vom Unterhalt abgezogen
Volljährige: Volles Kindergeld wird angerechnet

Selbstbehalt (was der Zahlende mindestens behalten darf):

Erwerbstätige: 1.450€/Monat (inkl. 520€ Warmmiete)
Nicht Erwerbstätige: 1.200€
Gegenüber Volljährigen: 1.750€

15 Einkommensstufen:

Die Tabelle staffelt den Unterhalt bis 11.000€ Netto – wer mehr verdient, muss im Einzelfall berechnen. Stufe 5 (3.301–3.700€): 120% des Mindestunterhalts. Stufe 10 (5.501–6.200€): 160%.

Mangelfall: Reicht das Einkommen nicht für den Mindestunterhalt, wird proportional gekürzt. In diesem Fall kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Wusstest du? Die Düsseldorfer Tabelle ist KEIN Gesetz – sie ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf. Trotzdem wenden ALLE deutschen Familiengerichte sie als verbindlichen Maßstab an. Die Erhöhung 2025 betrug nur ca. 1% (2–4€ pro Stufe) – obwohl die Inflation deutlich höher war.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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