Kindesunterhalt
Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag des nicht betreuenden Elternteils zum Lebensunterhalt des Kindes (§1612a BGB).
Mindestunterhalt 2025 (Düsseldorfer Tabelle, 1. Einkommensstufe bis 2.100€ netto):
• 0–5 Jahre: 482€/Monat
• 6–11 Jahre: 554€/Monat
• 12–17 Jahre: 649€/Monat
• Ab 18 (eigener Haushalt): 990€/Monat (inkl. Warmmiete bis 440€)
Kindergeld-Anrechnung:
• Kindergeld 2025: 255€/Kind
• Minderjährige: Hälfte (127,50€) wird vom Unterhalt abgezogen
• Volljährige: Volles Kindergeld wird angerechnet
Selbstbehalt (was der Zahlende mindestens behalten darf):
• Erwerbstätige: 1.450€/Monat (inkl. 520€ Warmmiete)
• Nicht Erwerbstätige: 1.200€
• Gegenüber Volljährigen: 1.750€
15 Einkommensstufen:
Die Tabelle staffelt den Unterhalt bis 11.000€ Netto – wer mehr verdient, muss im Einzelfall berechnen. Stufe 5 (3.301–3.700€): 120% des Mindestunterhalts. Stufe 10 (5.501–6.200€): 160%.
Mangelfall: Reicht das Einkommen nicht für den Mindestunterhalt, wird proportional gekürzt. In diesem Fall kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
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