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Lockvogelangebote

Konsumab 5 J.
„Laptop für 199€!“ – aber im Laden ist er „leider ausverkauft“. Lockvogelangebote locken dich ins Geschäft, damit du etwas Teureres kaufst. Verboten, aber schwer nachweisbar.

Lockvogelangebote sind absichtlich knapp kalkulierte Sonderangebote, die Kunden ins Geschäft locken sollen. Im Laden angekommen, ist das Angebot „ausverkauft“ – und der Verkäufer bietet eine teurere Alternative an.

Wie du sie erkennst:

❌ Unrealistisch günstiger Preis (deutlich unter Marktpreis)
❌ „Nur solange der Vorrat reicht“ (= wahrscheinlich sehr wenig Vorrat)
❌ Keine Online-Verfügbarkeit, nur im Laden
❌ Produkt am Aktionstag schon morgens „ausverkauft“

Rechtslage: Lockvogelangebote sind nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) verboten. Aber der Nachweis ist schwer. Wenn du ein beworbenes Produkt nicht bekommst, kannst du dich bei der Verbraucherzentrale beschweren.

Schutz: Vor dem Kauf online prüfen ob der Preis realistisch ist (idealo.de). Und: Nicht im Laden ein teureres Alternativprodukt kaufen – das ist genau das Ziel.

Wusstest du? Lockvogelangebote sind nach §5 UWG verboten, aber schwer zu beweisen. Supermärkte nutzen sie legal als „solange der Vorrat reicht“-Angebote.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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