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Nebenverdienst

Arbeit
Was du neben dem Hauptjob oder bei ALG/Bürgergeld dazuverdienen darfst: Minijob bis 556€ steuerfrei (neben Hauptjob), bei ALG I max. 165€ Freibetrag, bei Bürgergeld 100€ komplett frei + 20–30% darüber.

Nebenverdienst – was du zusätzlich verdienen darfst hängt stark von deiner Situation ab.

Neben dem Hauptjob:

• 1 Minijob (bis 556€/Monat): Komplett steuerfrei, keine SV-Beiträge (außer RV opt-out)
• Ab dem 2. Minijob: Volle Sozialversicherungspflicht!
• Arbeitgeber informieren: Pflicht! (aber kein Erlaubnisvorbehalt – Verbot nur bei Konkurrenz oder Arbeitszeitüberschreitung)
• Max. 48h/Woche gesamt (ArbZG)

Bei ALG I (§155 SGB III):

• Freibetrag: 165€ netto/Monat
• Max. 14 Stunden/Woche (ab 15h = nicht mehr arbeitslos!)
• Höherer Freibetrag möglich, wenn Nebenjob schon vor Arbeitslosigkeit bestand

Bei Bürgergeld (SGB II):

• Grundfreibetrag: 100€/Monat komplett anrechnungsfrei
• 100–520€: 20% behalten
• 520–556€: 30% behalten
• Beispiel Minijob 556€: Ca. 195€ bleiben anrechnungsfrei
• Keine Stundengrenze beim Bürgergeld (anders als bei ALG I!)
• Jugendliche (Schüler, Azubis): Bis zur Minijob-Grenze KOMPLETT frei

Anzeigepflicht:

• Bei ALG I: Nebenjob SOFORT der Arbeitsagentur melden
• Bei Bürgergeld: JEDER Nebenjob VOR Beginn dem Jobcenter melden
• Beim Hauptjob: Arbeitgeber informieren (Pflicht aus Arbeitsvertrag)

Wusstest du? Jugendliche Bürgergeld-Empfänger (Schüler, Azubis) können bis zur vollen Minijob-Grenze von 556€ dazuverdienen, ohne dass ein Cent angerechnet wird – komplett steuerfrei und komplett für sie.
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📅 Stand: 17. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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