Nebenverdienst
Nebenverdienst – was du zusätzlich verdienen darfst hängt stark von deiner Situation ab.
Neben dem Hauptjob:
• 1 Minijob (bis 556€/Monat): Komplett steuerfrei, keine SV-Beiträge (außer RV opt-out)
• Ab dem 2. Minijob: Volle Sozialversicherungspflicht!
• Arbeitgeber informieren: Pflicht! (aber kein Erlaubnisvorbehalt – Verbot nur bei Konkurrenz oder Arbeitszeitüberschreitung)
• Max. 48h/Woche gesamt (ArbZG)
Bei ALG I (§155 SGB III):
• Freibetrag: 165€ netto/Monat
• Max. 14 Stunden/Woche (ab 15h = nicht mehr arbeitslos!)
• Höherer Freibetrag möglich, wenn Nebenjob schon vor Arbeitslosigkeit bestand
Bei Bürgergeld (SGB II):
• Grundfreibetrag: 100€/Monat komplett anrechnungsfrei
• 100–520€: 20% behalten
• 520–556€: 30% behalten
• Beispiel Minijob 556€: Ca. 195€ bleiben anrechnungsfrei
• Keine Stundengrenze beim Bürgergeld (anders als bei ALG I!)
• Jugendliche (Schüler, Azubis): Bis zur Minijob-Grenze KOMPLETT frei
Anzeigepflicht:
• Bei ALG I: Nebenjob SOFORT der Arbeitsagentur melden
• Bei Bürgergeld: JEDER Nebenjob VOR Beginn dem Jobcenter melden
• Beim Hauptjob: Arbeitgeber informieren (Pflicht aus Arbeitsvertrag)
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