Photovoltaik Steuer
Die Steuerregeln für Photovoltaik-Anlagen wurden seit 2023 massiv vereinfacht und verbessert.
Einkommensteuer (seit 01.01.2022 rückwirkend):
• Komplett steuerfrei für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern
• Auch steuerfrei: Anlagen bis 15 kWp je Einheit auf Mehrfamilienhäusern (max. 100 kWp insgesamt)
• Gilt für Eigenverbrauch UND Einspeisevergütung
• Keine Gewinnermittlung, keine Anlage V mehr nötig!
Umsatzsteuer (seit 01.01.2023):
• 0% Mehrwertsteuer auf Kauf, Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern
• Gilt für Wohngebäude und Gebäude des Gemeinwesens
• Keine Umsatzsteuererklärung mehr nötig (Kleinunternehmerregelung empfohlen)
Einspeisevergütung (EEG 2023):
• Teil-Einspeisung: 8,11 Ct/kWh (bis 10 kWp), 7,03 Ct/kWh (10–40 kWp)
• Voll-Einspeisung: 12,87 Ct/kWh (bis 10 kWp) – höher aber weniger Eigenverbrauch
• Garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme
Rechenbeispiel 10 kWp Anlage:
• Kosten: ca. 12.000–16.000€ (nach 0% MwSt.)
• Stromproduktion: ~10.000 kWh/Jahr
• Eigenverbrauch (30%): ~3.000 kWh × 0,35€/kWh gespart = 1.050€/Jahr
• Einspeisung (70%): ~7.000 kWh × 0,081€ = 567€/Jahr
• Gesamterspiarnis: ~1.617€/Jahr – Amortisation in ~8–10 Jahren
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