Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldung der eingenommenen und gezahlten Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Wer muss sie abgeben?
• Alle Unternehmer und Selbstständigen die Umsatzsteuer erheben
• NICHT: Kleinunternehmer nach §19 UStG (unter 22.000€ Umsatz) – die sind befreit
Wie oft?
• Monatlich: Wenn die USt-Zahllast im Vorjahr über 7.500€ war
• Quartalsweise: Bei Zahllast 1.000–7.500€
• Befreit: Bei Zahllast unter 1.000€ (nur Jahreserklärung)
• Im Gründungsjahr: IMMER monatlich
Frist:
• 10. des Folgemonats (z.B. Januar-UStVA: bis 10. Februar)
• Dauerfristverlängerung: Verlängert die Frist um 1 Monat (kostet 1/11 der Vorjahres-Zahllast als Vorauszahlung)
• Übermittlung: NUR elektronisch über ELSTER
Was steht drin?
• Eingenommene USt: Umsatzsteuer die du deinen Kunden berechnet hast
• Gezahlte Vorsteuer: Umsatzsteuer die du selbst an Lieferanten gezahlt hast
• Zahllast: Eingenommene USt − Vorsteuer = was du ans Finanzamt überweist
• Wenn Vorsteuer > eingenommene USt: Du bekommst Geld ZURÜCK (Vorsteuerüberhang)
Tipp: Die USt ist NICHT dein Geld – lege sie sofort auf ein separates Konto! Viele Gründer geben die USt aus und haben am Quartalsende ein Liquiditätsproblem.
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