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Umsatzsteuervoranmeldung

Gründerab 13 J.
Als Selbstständiger musst du regelmäßig (monatlich oder quartalsweise) die eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt melden und abführen. Frist: 10. des Folgemonats. Verlängerung um 1 Monat per Dauerfristverlängerung.

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldung der eingenommenen und gezahlten Umsatzsteuer an das Finanzamt.

Wer muss sie abgeben?

• Alle Unternehmer und Selbstständigen die Umsatzsteuer erheben
NICHT: Kleinunternehmer nach §19 UStG (unter 22.000€ Umsatz) – die sind befreit

Wie oft?

Monatlich: Wenn die USt-Zahllast im Vorjahr über 7.500€ war
Quartalsweise: Bei Zahllast 1.000–7.500€
Befreit: Bei Zahllast unter 1.000€ (nur Jahreserklärung)
Im Gründungsjahr: IMMER monatlich

Frist:

10. des Folgemonats (z.B. Januar-UStVA: bis 10. Februar)
Dauerfristverlängerung: Verlängert die Frist um 1 Monat (kostet 1/11 der Vorjahres-Zahllast als Vorauszahlung)
Übermittlung: NUR elektronisch über ELSTER

Was steht drin?

Eingenommene USt: Umsatzsteuer die du deinen Kunden berechnet hast
Gezahlte Vorsteuer: Umsatzsteuer die du selbst an Lieferanten gezahlt hast
Zahllast: Eingenommene USt − Vorsteuer = was du ans Finanzamt überweist
• Wenn Vorsteuer > eingenommene USt: Du bekommst Geld ZURÜCK (Vorsteuerüberhang)

Tipp: Die USt ist NICHT dein Geld – lege sie sofort auf ein separates Konto! Viele Gründer geben die USt aus und haben am Quartalsende ein Liquiditätsproblem.

Wusstest du? Im Gründungsjahr musst du die UStVA IMMER monatlich abgeben – egal wie niedrig dein Umsatz ist. Viele Gründer vergessen das und erhalten sofort einen Verspätungszuschlag vom Finanzamt.
Fehlt etwas oder geht es besser?
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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