Verjährung
Verjährung bedeutet: Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist kann eine Forderung nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Du musst also nicht zahlen, wenn die Forderung verjährt ist.
Wichtige Verjährungsfristen:
• Reguläre Forderungen: 3 Jahre (ab 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstand)
• Gewährleistung (Neuware): 2 Jahre ab Kauf
• Gewährleistung (Gebrauchtwagen): 1 Jahr (wenn vertraglich vereinbart)
• Mietkaution-Rückforderung: 3 Jahre
• Steuerschulden: 5–10 Jahre (bei Steuerhinterziehung)
• Mord: Verjährt nie
Praxis: Wenn ein Inkasso-Büro eine alte Forderung eintreibt, prüfe zuerst die Verjährung. Viele „uralte“ Forderungen sind längst verjährt – du musst sie nicht mehr bezahlen.
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