Startseite Finanzlexikon Werkvertrag
← Alle 850 Begriffe im Finanzlexikon
🛠

Werkvertrag

Rechtab 9 J.
Beim Werkvertrag schuldest du einen ERFOLG (fertiges Werk), beim Dienstvertrag nur die TÄTIGKEIT. Handwerker, Programmierer, Architekten arbeiten auf Werkvertragsbasis – mit Abnahme, Gewährleistung und Erfolgshaftung.

Der Werkvertrag (§631 BGB) verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Erfolgs – im Gegensatz zum Dienst- oder Arbeitsvertrag.

Unterschied zu anderen Vertragstypen:

Werkvertrag: Geschuldet wird ein ERFOLG (fertiges Bad, funktionierender Code)
Dienstvertrag: Geschuldet wird eine TÄTIGKEIT (Arzt operiert, Anwalt berät – Erfolg nicht garantiert)
Arbeitsvertrag: Tätigkeit in Weisungsgebundenheit (fest angestellt)

Abnahme (§640 BGB):

• Der Besteller nimmt das fertige Werk als vertragsmäßig an
• Erst dann wird die Vergütung fällig (§641 BGB)
• Verweigerung nur bei wesentlichen Mängeln

Gewährleistung (§§633 ff. BGB):

Nacherfüllung: Nachbesserung oder Neuherstellung
Minderung des Preises
Rücktritt vom Vertrag
Schadensersatz
Verjährung: 2 Jahre (Sachen), 5 Jahre (Bauwerke)

Praxis-Beispiele:

Werkvertrag: Handwerker (Badezimmer-Renovierung), Softwareentwicklung mit Abnahme, Architekt
Dienstvertrag: Arzt, Lehrer, Rechtsanwalt, Unternehmensberater

Wusstest du? Beim Werkvertrag entscheidet der UNTERNEHMER (nicht du als Besteller), ob er nachbessert oder komplett neu liefert – das ist ein wichtiger Unterschied zum Kaufrecht, wo der Käufer wählen darf.
Fehlt etwas oder geht es besser?
← Werkstudent und SteuernWertpapier →

📚 Werkvertrag verstanden?

Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.

📚 Zu den Lernpfaden →
🧮 Rechner📖 Lexikon
📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

Das könnte dich auch interessieren