Vertragsrecht Basics
Das Vertragsrecht regelt, wie verbindliche Vereinbarungen zustande kommen und was passiert wenn sie gebrochen werden.
Wie ein Vertrag entsteht (§§145 ff. BGB):
• Angebot: Eine Partei macht ein verbindliches Angebot („Ich verkaufe dir mein Fahrrad für 200€“)
• Annahme: Die andere Partei nimmt an („Einverstanden!“)
• Fertig! Der Vertrag ist gültig – auch MÜNDLICH
Formvorschriften – wann reicht mündlich NICHT?
• Schriftform (§126 BGB): Kündigung Mietvertrag, Arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbote
• Notarielle Beurkundung: Immobilienkauf, Ehevertrag, GmbH-Gründung, Erbvertrag
• Textform (§126b BGB): E-Mail, SMS, Brief reichen – z.B. für Widerrufserklärung
Geschäftsfähigkeit:
• Unter 7: Geschäftsunfähig – Verträge sind nichtig
• 7–17: Beschränkt geschäftsfähig – Zustimmung der Eltern nötig (Ausnahme: Taschengeldparagraph §110 BGB)
• Ab 18: Voll geschäftsfähig
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen):
• Vorformulierte Vertragsbedingungen des Unternehmens
• Überraschende Klauseln sind unwirksam (§305c BGB)
• Unangemessene Benachteiligung ist unwirksam (§307 BGB)
• Im Zweifel: Auslegung GEGEN den Verwender der AGB
Widerrufsrecht:
• Online-Käufe: 14 Tage ohne Angabe von Gründen (§355 BGB)
• Im Laden: KEIN gesetzliches Widerrufsrecht (nur Kulanz des Händlers)
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