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Vertragsrecht Basics

Recht
Ein Vertrag entsteht durch Angebot + Annahme (§§145 ff. BGB). Er kann mündlich gültig sein! Ausnahmen: Immobilienkauf, Ehevertrag, Bürgschaft – die brauchen Schriftform oder Notar. Widerrufsrecht: 14 Tage bei Online-Käufen.

Das Vertragsrecht regelt, wie verbindliche Vereinbarungen zustande kommen und was passiert wenn sie gebrochen werden.

Wie ein Vertrag entsteht (§§145 ff. BGB):

Angebot: Eine Partei macht ein verbindliches Angebot („Ich verkaufe dir mein Fahrrad für 200€“)
Annahme: Die andere Partei nimmt an („Einverstanden!“)
Fertig! Der Vertrag ist gültig – auch MÜNDLICH

Formvorschriften – wann reicht mündlich NICHT?

Schriftform (§126 BGB): Kündigung Mietvertrag, Arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbote
Notarielle Beurkundung: Immobilienkauf, Ehevertrag, GmbH-Gründung, Erbvertrag
Textform (§126b BGB): E-Mail, SMS, Brief reichen – z.B. für Widerrufserklärung

Geschäftsfähigkeit:

Unter 7: Geschäftsunfähig – Verträge sind nichtig
7–17: Beschränkt geschäftsfähig – Zustimmung der Eltern nötig (Ausnahme: Taschengeldparagraph §110 BGB)
Ab 18: Voll geschäftsfähig

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen):

• Vorformulierte Vertragsbedingungen des Unternehmens
Überraschende Klauseln sind unwirksam (§305c BGB)
Unangemessene Benachteiligung ist unwirksam (§307 BGB)
• Im Zweifel: Auslegung GEGEN den Verwender der AGB

Widerrufsrecht:

Online-Käufe: 14 Tage ohne Angabe von Gründen (§355 BGB)
Im Laden: KEIN gesetzliches Widerrufsrecht (nur Kulanz des Händlers)

Wusstest du? Ein mündlicher Vertrag ist in Deutschland genauso gültig wie ein schriftlicher – das Problem ist nur der BEWEIS. Deshalb gilt: „Wer schreibt, der bleibt.“ Bei wichtigen Vereinbarungen immer schriftlich festhalten.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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