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Wohngeld beantragen

Planung
Staatlicher Mietzuschuss für Geringverdiener: Seit der Reform 2023 haben ca. 2 Millionen Haushalte Anspruch. Höhe: durchschnittlich 370€/Monat. Auch Eigentümer können Wohngeld (als Lastenzuschuss) bekommen.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen (§1 WoGG).

Wer hat Anspruch?

• Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss)
• Kein Anspruch wenn bereits Bürgergeld, BAföG-Vollzahlung oder Asyl-Leistungen bezogen werden
• Seit Wohngeld-Reform 2023 deutlich mehr Berechtigte

Berechnung hängt von 3 Faktoren ab:

Haushaltsgröße: Mehr Personen = höherer Anspruch
Einkommen: Je niedriger, desto höher das Wohngeld
Miete/Belastung: Je höher (bis zu einer Obergrenze), desto mehr Wohngeld

Beispielhafte Einkommensgrenzen (Brutto):

1 Person: Bis ca. 1.600€ brutto
2 Personen: Bis ca. 2.200€ brutto
4 Personen: Bis ca. 3.500€ brutto
• (Höhere Grenzen in Mietstufe VI/VII = teure Städte)

Durchschnittliche Höhe:

370€/Monat (nach Reform 2023, vorher ca. 177€)
• Ca. 2 Millionen Haushalte haben Anspruch

Antrag:

• Bei der Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde
• Benötigt: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Personalausweis
• Bewilligungszeitraum: 12 Monate (dann Folgeantrag)
• Rückwirkend: Nur ab dem Monat der Antragstellung

Tipp: Wohngeld wird NICHT auf Kindergeld oder Kinderzuschlag angerechnet. Du kannst also Wohngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag gleichzeitig bekommen!

Wusstest du? Vor der Wohngeld-Reform 2023 hatten ca. 600.000 Haushalte Anspruch. Danach waren es über 2 Millionen – aber viele wissen es immer noch nicht. Schätzungen zufolge verzichten 30–50% der Berechtigten auf ihren Anspruch.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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