Wohngeld beantragen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen (§1 WoGG).
Wer hat Anspruch?
• Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss)
• Kein Anspruch wenn bereits Bürgergeld, BAföG-Vollzahlung oder Asyl-Leistungen bezogen werden
• Seit Wohngeld-Reform 2023 deutlich mehr Berechtigte
Berechnung hängt von 3 Faktoren ab:
• Haushaltsgröße: Mehr Personen = höherer Anspruch
• Einkommen: Je niedriger, desto höher das Wohngeld
• Miete/Belastung: Je höher (bis zu einer Obergrenze), desto mehr Wohngeld
Beispielhafte Einkommensgrenzen (Brutto):
• 1 Person: Bis ca. 1.600€ brutto
• 2 Personen: Bis ca. 2.200€ brutto
• 4 Personen: Bis ca. 3.500€ brutto
• (Höhere Grenzen in Mietstufe VI/VII = teure Städte)
Durchschnittliche Höhe:
• 370€/Monat (nach Reform 2023, vorher ca. 177€)
• Ca. 2 Millionen Haushalte haben Anspruch
Antrag:
• Bei der Wohngeldstelle deiner Stadt/Gemeinde
• Benötigt: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Personalausweis
• Bewilligungszeitraum: 12 Monate (dann Folgeantrag)
• Rückwirkend: Nur ab dem Monat der Antragstellung
Tipp: Wohngeld wird NICHT auf Kindergeld oder Kinderzuschlag angerechnet. Du kannst also Wohngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag gleichzeitig bekommen!
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