Zahlungsverzug
Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet (§286 BGB).
Wann tritt Verzug ein?
• Nach Mahnung: Rechnung ist fällig + Gläubiger mahnt + Schuldner zahlt nicht = Verzug
• Ohne Mahnung: Automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (bei Verbrauchern nur wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde, §286 Abs. 3 BGB)
• Bei festem Termin: Wenn die Rechnung ein Zahlungsdatum enthält (z.B. „zahlbar bis 15.04.“)
Verzugszinsen:
• Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (aktuell ca. 8,12% bei Basiszins 3,12%)
• Unternehmer: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (aktuell ca. 12,12%)
• Verzugszinsen laufen automatisch – müssen nicht vereinbart werden
Weitere Folgen:
• Mahnkosten: Max. ca. 2,50€ pro Mahnung (Briefporto + Material)
• Schadensersatz: Rechtsanwaltskosten, Inkassokosten (angemessen)
• Schufa-Eintrag: Bei längerem Verzug und nach 2 Mahnungen möglich
• Mahnbescheid: Gläubiger kann gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Deine Rechte als Schuldner:
• Ratenzahlung anfragen – viele Gläubiger stimmen zu
• Inkassoforderungen PRÜFEN – oft werden überhöhte Gebühren verlangt
• Verjährung prüfen (regulär: 3 Jahre zum Jahresende)
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