Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes, schnelles Verfahren zur Eintreibung von Geldforderungen – ohne mündliche Verhandlung.
Ablauf in 3 Schritten:
1. Mahnbescheid beantragen:
• Online über mahngerichte.de (Barcode-Antrag) oder www.online-mahnantrag.de
• Kosten: abhängig vom Streitwert (z.B. 36€ bei 1.000€ Forderung)
• Zuständig: Amtsgericht am Wohnsitz des Antragstellers
• Keine Begründung oder Beweise nötig!
2. Zustellung und Reaktion:
• Schuldner hat 14 Tage für Widerspruch
• Kein Widerspruch → Vollstreckungsbescheid beantragen (nach frühestens 14 Tagen)
• Widerspruch → normales Klageverfahren (du musst dann beweisen)
3. Vollstreckungsbescheid:
• Wird nach 14 Tagen ohne Widerspruch beantragt
• Schuldner hat nochmals 14 Tage für Einspruch
• Kein Einspruch → Vollstreckungsbescheid wird rechtskräftig
• Damit kann der Gerichtsvollzieher pfänden
Vorteile gegenüber einer Klage:
• Schneller: Mahnbescheid kommt in 1–3 Wochen (Klage: Monate)
• Günstiger: Bruchteil der Klagekosten
• Einfacher: Online-Antrag, keine Begründung nötig
• Verjährungshemmend: Unterbricht die Verjährungsfrist
Achtung: Ein Mahnbescheid gegen DICH ist kein Urteil! Wenn die Forderung unberechtigt ist, unbedingt innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Sonst wird sie rechtskräftig – auch wenn sie falsch ist.
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