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Zeitarbeit

Arbeitab 9 J.
Leiharbeit: Du bist bei Firma A angestellt, arbeitest aber bei Firma B. Nach 9 Monaten: Equal Pay (gleiches Gehalt wie Stammbelegschaft). Nach 18 Monaten: Arbeitgeber MUSS dich übernehmen oder Einsatz beenden.

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) bedeutet, dass du bei einem Verleiher angestellt bist, aber bei einem Entleiher arbeitest (AÜG).

Equal Pay (§8 AÜG):

• Nach 9 Monaten ununterbrochen beim selben Entleiher: gleiches Entgelt wie Stammbelegschaft
• Umfasst ALLE Vergütungsbestandteile: Stundenlohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Dienstwagen
• Pausen bis 3 Monate unterbrechen die Frist NICHT
Branchenzuschlagstarif: Stufenweise Heranführung über bis zu 15 Monate möglich

Höchstüberlassungsdauer (§1 Abs. 1b AÜG):

• Max. 18 Monate beim selben Entleiher
Arbeitnehmerbezogen (nicht arbeitsplatzbezogen!) – der Entleiher kann dich durch einen anderen Leiharbeiter ersetzen
• Per Tarifvertrag: Erweiterung auf bis zu 48 Monate

Wenn die Grenze überschritten wird:

• Leiharbeitsvertrag wird unwirksam (§9 AÜG)
• Automatisch entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher
• Bußgeld: Bis zu 500.000€

Deine Rechte als Leiharbeitnehmer:

• Gleiche Sozialräume, Kantine, Parkplätze wie Stammbelegschaft
• Information über freie Stellen beim Entleiher
• Voller Kündigungsschutz beim Verleiher

Wusstest du? Nach 18 Monaten kann der Entleiher den Leiharbeitnehmer einfach durch einen ANDEREN Leiharbeiter ersetzen – die Höchstgrenze ist arbeitnehmer-, nicht arbeitsplatzbezogen. So umgehen viele Unternehmen die Übernahmepflicht.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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