Eigenbedarfskündigung
Eine Eigenbedarfskündigung bedeutet: Der Vermieter will die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige nutzen.
Wann ist sie rechtens?
✅ Für den Vermieter selbst, Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister
✅ Muss schriftlich sein mit konkreter Begründung (wer, warum, wann)
✅ Kündigungsfrist: 3 Monate (bis 5 J. Wohndauer), 6 Monate (bis 8 J.), 9 Monate (über 8 J.)
Wann ist sie NICHT rechtens?
❌ Vorgeschobener Eigenbedarf (Vermieter will eigentlich teurer vermieten)
❌ Wohnungsberechtigungsschein vorhanden (Sozialwohnung)
❌ Härtefall (hoher Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft)
Was tun? Mieterschutzverein kontaktieren! Ca. 50% der Eigenbedarfskündigungen sind anfechtbar.
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