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Mietpreisbremse

ImmobilienErwachsene
Gesetzliche Begrenzung: Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gilt in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§556d BGB).

Wo gilt sie?

• In über 400 Gemeinden mit „angespanntem Wohnungsmarkt“
• Per Landesverordnung festgelegt
• Gilt in allen großen Städten: Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt etc.

Ausnahmen (kein Schutz):

Neubauten: Erstmals nach 01.10.2014 genutzte Wohnungen
Umfassende Modernisierung: Investition von mindestens 1/3 des Neubau-Aufwands
Vormiete: Wenn der Vormieter bereits mehr gezahlt hat

So nutzt du die Mietpreisbremse:

Mietspiegel prüfen: Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung?
Rüge einlegen: Du musst die Überschreitung schriftlich beim Vermieter rügen
Zu viel gezahlte Miete: Kann ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückgefordert werden
Mieterverein: Hilft bei der Durchsetzung (50–100€/Jahr Mitgliedschaft)

Kritik: Viele Vermieter ignorieren die Bremse. Studien zeigen, dass sie die Mietsteigerungen nur um 2–4% gedämpft hat – deutlich weniger als erhofft.

Wusstest du? Die Mietpreisbremse gilt in über 400 Gemeinden und begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10% über der Vergleichsmiete. Viele Vermieter ignorieren sie.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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