Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§556d BGB).
Wo gilt sie?
• In über 400 Gemeinden mit „angespanntem Wohnungsmarkt“
• Per Landesverordnung festgelegt
• Gilt in allen großen Städten: Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt etc.
Ausnahmen (kein Schutz):
• Neubauten: Erstmals nach 01.10.2014 genutzte Wohnungen
• Umfassende Modernisierung: Investition von mindestens 1/3 des Neubau-Aufwands
• Vormiete: Wenn der Vormieter bereits mehr gezahlt hat
So nutzt du die Mietpreisbremse:
• Mietspiegel prüfen: Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung?
• Rüge einlegen: Du musst die Überschreitung schriftlich beim Vermieter rügen
• Zu viel gezahlte Miete: Kann ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückgefordert werden
• Mieterverein: Hilft bei der Durchsetzung (50–100€/Jahr Mitgliedschaft)
Kritik: Viele Vermieter ignorieren die Bremse. Studien zeigen, dass sie die Mietsteigerungen nur um 2–4% gedämpft hat – deutlich weniger als erhofft.
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