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Mietminderung

Immobilienab 9 J.
Wenn deine Wohnung Mängel hat (Schimmel, kaputte Heizung, Lärm), darfst du die Miete kürzen. Wichtig: Mangel schriftlich anzeigen, dann erst kürzen.

So gehst du bei Mietminderung richtig vor:

Schritt 1: Mangel schriftlich beim Vermieter anzeigen (per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung). Beschreibe den Mangel genau, füge Fotos bei.

Schritt 2: Frist setzen zur Behebung (2–4 Wochen, je nach Dringlichkeit).

Schritt 3: Wenn der Vermieter nicht reagiert: Miete kürzen. ABER: Nur den angemessenen Betrag!

Typische Minderungsquoten:

• Defekte Heizung im Winter: 20–50%
• Schimmel in Wohnräumen: 10–25%
• Baustellenlärm (dauerhaft): 10–20%
• Defekter Aufzug: 5–10%
• Warmwasserausfall: 10–20%

Warnung: Zu hohe Minderung kann zur Kündigung führen! Im Zweifel vorher beim Mieterschutzverein beraten lassen.

Wusstest du? Mietminderung ist bei Mängeln sofort möglich – ohne Gericht. Bei Schimmel: 10–50% Minderung. Bei Heizungsausfall im Winter: bis zu 100%. Mangel schriftlich melden!
Fehlt etwas oder geht es besser?
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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