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Energetische Sanierung

Immobilienab 13 J.
Gebäude energetisch modernisieren: Dämmung, Fenster, Heizung. KfW-Förderung bis zu 70% (max. 30.000€ für Heizungstausch). Verstöße gegen GEG-Pflichten: Bußgeld 5.000–50.000€.

Energetische Sanierung umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes – von der Dämmung bis zum Heizungstausch.

GEG-Pflichten (Gebäudeenergiegesetz):

Heizungstausch nach 30 Jahren: Konstanttemperaturkessel müssen raus (§72 GEG)
65%-Erneuerbare-Regel: Neue Heizungen müssen zu 65% erneuerbare Energien nutzen
Dämmpflicht: Oberste Geschossdecke (U-Wert max. 0,24 W/m²K)
Bußgeld bei Verstoß: 5.000–50.000€ (kontrolliert durch Schornsteinfeger!)

Förderung (BEG/KfW):

Heizungstausch (Zuschuss 458):

Grundförderung: 30%
Einkommensbonus: +30% (Haushaltseinkommen <40.000€)
Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20% (bis 2028)
Maximum: 70% Förderung, max. 30.000€ förderfähig

Komplettsanierung (KfW 261):

• Bis zu 150.000€ pro Wohneinheit
• Tilgungszuschuss: 5–25% je nach Effizienzhausstandard

Kosten typischer Maßnahmen:

Fassadendämmung: 15.000–30.000€ (Amortisation: 10–15 Jahre)
Fenstertausch: 500–1.000€ pro Fenster
Wärmepumpe: 15.000–30.000€ (nach Förderung: ab 9.000€!)
Dachdämmung: 15.000–25.000€

Wichtig: Förderantrag ZWINGEND vor Auftragsvergabe stellen – nachträgliche Anträge werden abgelehnt!

Wusstest du? Bei Verstoß gegen GEG-Pflichten drohen Bußgelder von 5.000 bis 50.000€. Der Schornsteinfeger kontrolliert den Heizungstausch und hat die Befugnis, dem Bezirksamt Verstöße zu melden.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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