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Härtefall

Rechtab 9 J.
Wenn du in extremer finanzieller Not bist, greifen besondere Schutzregeln: Steuerstundung beim Finanzamt, Mietschulden-Übernahme durch Jobcenter, Stromsperre verhindern, Härtefallfonds der Bundesländer.

Härtefall-Regelungen greifen in Situationen extremer finanzieller Not – sie schützen das Existenzminimum.

1. Steuerstundung (§222 AO):

• Antrag beim Finanzamt VOR Fälligkeit
• Voraussetzung: Zahlung würde zu erheblicher Härte führen
• Stundungszinsen: 0,5%/Monat (6%/Jahr) – aber besser als Vollstreckung

2. Mietschulden:

Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter übernimmt Mietschulden als Darlehen bei drohender Wohnungslosigkeit (§22 Abs. 8 SGB II) – das Jobcenter MUSS!
Sozialhilfe: Sozialamt übernimmt bei drohender Wohnungslosigkeit (§36 SGB XII)
• Gilt auch für Menschen die KEIN Bürgergeld beziehen

3. Stromsperre verhindern:

Härtefallfonds in vielen Bundesländern (Berlin, Bayern, NRW u.a.): Zinslose Darlehen
• Sozialamt kann Energieschulden als Darlehen übernehmen
• Keine Sperre bei Gesundheitsgefährdung (Kranke, Schwangere, Kleinkinder)

4. Prozesskostenhilfe (PKH):

• Staat übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten bei geringem Einkommen
• Rund 20% aller Zivilprozesse werden mit PKH geführt

Anlaufstellen:

Schuldnerberatung: Kostenlos bei Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale
Sozialamt: Bei drohender Wohnungslosigkeit
Jobcenter: Bei Bürgergeld-Bezug

Wusstest du? Das Jobcenter MUSS Mietschulden als Darlehen übernehmen, wenn Wohnungslosigkeit droht – und zwar unabhängig davon, ob die Person aktuell Bürgergeld bezieht. Viele wissen das nicht und verlieren unnötig ihre Wohnung.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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