Härtefall
Härtefall-Regelungen greifen in Situationen extremer finanzieller Not – sie schützen das Existenzminimum.
1. Steuerstundung (§222 AO):
• Antrag beim Finanzamt VOR Fälligkeit
• Voraussetzung: Zahlung würde zu erheblicher Härte führen
• Stundungszinsen: 0,5%/Monat (6%/Jahr) – aber besser als Vollstreckung
2. Mietschulden:
• Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter übernimmt Mietschulden als Darlehen bei drohender Wohnungslosigkeit (§22 Abs. 8 SGB II) – das Jobcenter MUSS!
• Sozialhilfe: Sozialamt übernimmt bei drohender Wohnungslosigkeit (§36 SGB XII)
• Gilt auch für Menschen die KEIN Bürgergeld beziehen
3. Stromsperre verhindern:
• Härtefallfonds in vielen Bundesländern (Berlin, Bayern, NRW u.a.): Zinslose Darlehen
• Sozialamt kann Energieschulden als Darlehen übernehmen
• Keine Sperre bei Gesundheitsgefährdung (Kranke, Schwangere, Kleinkinder)
4. Prozesskostenhilfe (PKH):
• Staat übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten bei geringem Einkommen
• Rund 20% aller Zivilprozesse werden mit PKH geführt
Anlaufstellen:
• Schuldnerberatung: Kostenlos bei Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale
• Sozialamt: Bei drohender Wohnungslosigkeit
• Jobcenter: Bei Bürgergeld-Bezug
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