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Zwangsversteigerung

Immobilienab 13 J.
Gerichtlicher Verkauf einer Immobilie wenn der Eigentümer seine Schulden nicht mehr zahlen kann. Oft 20–30% unter Marktwert – aber mit Risiken: Keine Besichtigung, keine Gewährleistung, mögliche Mieter.

Eine Zwangsversteigerung ist der gerichtlich angeordnete Verkauf einer Immobilie, um Gläubiger (meist die Bank) aus dem Erlös zu befriedigen.

Wie läuft es ab?

1. Anordnung:

• Bank stellt Antrag beim Amtsgericht (weil Eigentümer Kredit nicht mehr bedient)
• Gutachter bestimmt den Verkehrswert

2. Veröffentlichung:

• Mindestens 6 Wochen vorher über zvg-portal.de, Amtsblatt, Tageszeitung
• Gutachten ist beim Amtsgericht einsehbar

3. Versteigerungstermin:

• Am Amtsgericht, öffentlich, ca. 30–60 Minuten Bietzeit
Sicherheitsleistung: 10% des Verkehrswerts (Bankbürgschaft oder Überweisung vorab)
Mindestgebot 1. Termin: 5/10 des Verkehrswerts (50%)
2. Termin: Kein Mindestgebot (Schnäppchen möglich!)

Risiken für Käufer:

Keine Besichtigung: Oft kann man die Immobilie nur von außen sehen
Keine Gewährleistung: Kauf wie gesehen – versteckte Mängel sind dein Problem
Mieter: Bestehende Mietverhältnisse bleiben bestehen (Kündigungsschutz!)
Grundbuchlasten: Manche Lasten bleiben bestehen (Nießbrauch, Wegerecht)

Chancen:

20–30% unter Marktwert sind realistisch
• Keine Maklerprovision
• Grunderwerbsteuer fällt trotzdem an

Wo finden?

zvg-portal.de (offizielles Portal aller deutschen Amtsgerichte)
• Ca. 50.000–70.000 Zwangsversteigerungen pro Jahr in Deutschland

Wusstest du? Beim 2. Versteigerungstermin gibt es kein Mindestgebot. Theoretisch kann eine Immobilie im Wert von 300.000€ für 1€ ersteigert werden – allerdings passiert das in der Praxis fast nie, weil genug Bieter da sind.
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