Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist der gerichtlich angeordnete Verkauf einer Immobilie, um Gläubiger (meist die Bank) aus dem Erlös zu befriedigen.
Wie läuft es ab?
1. Anordnung:
• Bank stellt Antrag beim Amtsgericht (weil Eigentümer Kredit nicht mehr bedient)
• Gutachter bestimmt den Verkehrswert
2. Veröffentlichung:
• Mindestens 6 Wochen vorher über zvg-portal.de, Amtsblatt, Tageszeitung
• Gutachten ist beim Amtsgericht einsehbar
3. Versteigerungstermin:
• Am Amtsgericht, öffentlich, ca. 30–60 Minuten Bietzeit
• Sicherheitsleistung: 10% des Verkehrswerts (Bankbürgschaft oder Überweisung vorab)
• Mindestgebot 1. Termin: 5/10 des Verkehrswerts (50%)
• 2. Termin: Kein Mindestgebot (Schnäppchen möglich!)
Risiken für Käufer:
• Keine Besichtigung: Oft kann man die Immobilie nur von außen sehen
• Keine Gewährleistung: Kauf wie gesehen – versteckte Mängel sind dein Problem
• Mieter: Bestehende Mietverhältnisse bleiben bestehen (Kündigungsschutz!)
• Grundbuchlasten: Manche Lasten bleiben bestehen (Nießbrauch, Wegerecht)
Chancen:
• 20–30% unter Marktwert sind realistisch
• Keine Maklerprovision
• Grunderwerbsteuer fällt trotzdem an
Wo finden?
• zvg-portal.de (offizielles Portal aller deutschen Amtsgerichte)
• Ca. 50.000–70.000 Zwangsversteigerungen pro Jahr in Deutschland
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